Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 59 Seiten
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der Fortbildungen,künftigeEntwicklungenin den Bereichen Qualifikationenund Zertifizierungen, bereits im Zivilen erworbene Fortbildungen von Angehörigen der Armee) noch nicht abschätzen.
Diese zusätzlichen Kosten werden durch das Globalbudget der Armee gedeckt.
5.1.2 Personelle Auswirkungen
Die personellen Auswirkungen der Umsetzung der neuen Requisitionsbestimmungen
sind abhängigvon dem jeweiligenspezifischenBedrohungsszenariound welches
Team daraufhin gebildet wird. Gemäss vorgeschlagenem Artikel 80 Absatz 6 MG bildet der Bundesrat das zuständige Organ über die Requisition bzw. die Tätigkeit der Chefin bzw. des Chefs Requisition. Der Chef oder die Chefin Requisition und weitere für die RequËsitionzuständige Organe koordinieren ihre Tätigkeiten. Für die Requisition zuständig sind zum einen die sog. Service Spëcialisë Centralisë (SCC), welche sich in regionaleSpezialisten bzw. Spezialistinnenund Fachexperten bzw. Fachexpertinnen aufteilen. Zusätzlich werden diese Verantwortlichen durch 14 Milizoffiziere des Armeestabteils bei verschiedenen Aufgaben unterstützt. Dazu ermöglicht Artikel 80 Absatz 6 MG, dass je nach Fachbereich weitere Spezialisten oder Spezialisten hinzugezogen werden können so z.B. bei Nutzungseinschränkungen im Funkfrequenzbereich, oder die Bildung agiler und spezialisierter Teams, die zur Bewältigung der neuen Bedrohungslagen, angesichts von Cybervorfällen beispielsweise mit Cyber Experten oder Experten, erforderlichsein kann. Daher ist zu erwarten, dass personelle Ressourcen aus verschiedenen Fachbereichen mobilisiertwerden können, insofern ist mit personellenAuswirkungen auf die jeweiligen Fachbereiche zu rechnen.
Mit dem vorgeschlagenen Vorgehen bzw. Verfahren bei der Requisition müssen neun neue Stellengeschaffen werden, jedoch müssen die Aufgabengebiete gewisser Mitarbeitenden angepasst werden. Die der Logistikbasis unterstelltenSCC bestehen bereits, eine Aufsichtsbehörde ist durch den Bundesrat zu ernennen.
Für die bisherigeWahrnehmungdes Schutzes von Sensoren, das Prüfen der Emp-
fangseinschränkungen und das Umsetzen der Massnahmen wird aktuell deutlich weniger als eine Person benötigt. Zukünftig können je nach technologischer Entwicklung weitere Personen benötigtwerden. Um diese Arbeiten adäquat ausführen zu können muss sowohl das technische Verständnis vorhanden sein um potentielle Störungen einschätzen und Massnahmen zur Behebung tatsächlicher Störungen einleiten zu können. Aus Geheimhaltungsgründen sind diese Arbeiten von Mitarbeitenden des VBS zu erbringen
5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Ag-
glomerationen und Berggebiete
Requisitionsmassnahmen
Die Requisitionwird während der normalen Lage (ausserhalb der militärischen Lagen gemäss MG) mit den Eigentümerinnenund Eigentümer sowie Dienstleistungsanbietern geplant. Es entstehen während dieser Vorbereitung Kosten für die Armee und die Militärverwaltung,aber auch bei Privatpersonen.
Insgesamt werden die Neuregelung der Requisition, die Nutzungseinschränkung und das Nutzungsverbot die Kosten beeinflussen, da die Requisition zwar in ihren Grundzügen gleichbleibt,sich aber auf weitere Güter und auch Dienstleistungensowie Personal zur Erbringung von diesen Dienstleistungen erweitern wird. Ausserdem wird ein agiles Organisationsmodell eingeführt, das um resilient genug zu sein, auch getestet werden muss. Diese Kostenfolgen betreffen den Bund bzw. die Armee und die Militärverwaltung. Neu sollen gemäss den Grundsätzen der Enteignung nur erhebliche