Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 59 Seiten

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Mit der neuen Bestimmungsoll dem Bundesrat die Möglichkeitgegeben werden, den Effektivbestandder Armee schnell an veränderte Bedrohungslagen anzupassen, um den Sollbestandvon 100'000garantierenzu können.

Zudem ist es so, dass der Effektivbestandder Armee auch rein aufgrund der unter-

schiedlichgrossen Jahrgänge der Militärdienstpflichtigenüber 140'000 liegen kann.

Würde man das derart korrigieren, dass einzelne Jahrgänge früher aus der Militär-

dienstpflichtentlassen würden, fiele der Effektivbestandzeitweilig deutlich unter

140'000, was ebenfalls nicht erwünscht ist.

Deshalb soll der Bundesrat auch mit Blick auf diese Problematik den Effektivbestand flexibel anpassen können.

5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf den Bund

Die Umsetzungder Massnahmen für die Requisitionund die Sicherstellung des digitalen Strandortschutzes haben finanzielle, personelle und strukturelle Auswirkungen, auf welche in den nachfolgenden Ziffern eingegangen wird.

Mit der Einfügung der neuen Möglichkeiten zur Verwendung uniformierter militärischer Expertise in bestimmtenVerhandlungs- und Mediationsprozessen wird das Instrumentarium der Friedensförderung ergänzt. Somit ist die Schweiz in Friedensprozessen besser aufgestellt, da sie diese zusätzliche Expertise – sofern sinnvoll und einem Bedürfnis entsprechend – anbieten kann.

Aufgrund der Schliessung der Regelungslücken im Bereich des militärischen Gesundheitswesens in Bezug auf die Fortbildung und die Forschung wird der verfassungsmässige Auftrag an den Bund, für eine ausreichende medizinische Grundversorgung von hoher Qualität zu sorgen, gebührend berücksichtigt. Die vorgeschlagene Änderung trägt massgeblich dazu bei, dass militärischePatientinnen und Patienten weiterhin auf qualitativhohem Niveau betreut und behandelt werden können.

5.1.1 Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der neuen Requisitionsbestimmungen sind nur schwer planbar. Es wird jedoch von mindestens 2 Mio. Franken Mehrkosten pro Jahr für den Betriebder neuen Fachstelle ausgegangen. Weitere Folgekosten ge-

stütztauf eine akute Bedrohungoder ein militärischesEreignis sind praktisch nicht

prognostizierbar.

Die reaktiven Massnahmen zur Umsetzung des Schutzes militärischer Fernmeldeanlagen werden, soweit heute plan- und voraussehbar zwischen 100'000 bis 500'000 Franken pro Jahr zusätzliche Kosten verursachen.

Die Entsendung von zusätzlicher militärischerExpertise im Rahmen der Weiterentwicklungder militärischen Friedensförderung für eine beschränkte Zeitdauer kann zu Mehrkosten in der Grössenordnung von rund 280'000 Franken pro Entsendung und pro Jahr führen

Aufgrund der gesetzlich neu vorgesehenen Gewährleistung der Fortbildung und Forschung im Bereich des militärischenGesundheitswesens ist mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. Durch die Bündelung bestehender Ressourcen sowohl auf ziviler als auch militärischerSeite entstehen Synergien, die sich wiederum kostensenkend auswirken können. Die insgesamt resultierenden personellen und finanziellenAuswirkungen lassen sich derzeit aufgrund diverser nicht beeinflussbarer Faktoren (z.B. Häufigkeit