Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 59 Seiten
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1.1.4 Sicherstellen des Schutzes militärischer Fernmeldeanlagen
Die Armee und die Militärverwaltungbetreiben an verschiedenen Standorten Sensoren, um die im MG und im Bundesgesetz vom 25. September 20152 über den Nachrichtendienst(NDG) geforderten Leistungen zu erbringen. Sensoren dienen der Funkaufklärung und sind Fernmeldeanlagen im Sinne von Artikel 3 Buchstabe d des Fernmeldegesetzes vom 30. April 19973(FMG). Mit den Sensoren werden elektromagnetische Signale erfasst, verarbeitet und ausgewertet, um damit zu Gunsten der Armee, der Nachrichtendienste oder weiterer Partner verschiedene sicherheitsrelevante Produkte zu erstellen. So werden elektronische Sensoren beispielsweise für die nachrichtendienstlicheFrüherkennung und Warnung vor sicherheitspolitischen Konflikten zuhanden des Bundesrates immerwichtiger,wie der Angriff von Russland auf die Ukraine Anfang 2022 klar aufgezeigt hat.
Für den Schutz militärischerFernmeldeanlagen in allen Lagen werden, ergänzend zu den bestehendenrechtlichenGrundlagen im FMG, gesetzliche Grundlagen im MG geschaffen. Diese geben der Armee Handlungsspielraum bei ausserordentlicher Dringlichkeit,die sich bei sich schnell verändernden Gefahrenlagen abzeichnen kann.
1.1.5 Militärisches Statut und Erhöhung der Durchlässigkeit bei Graden und
Funktionen
Unter dem «MilitärischenStatut» versteht man die Gesamtheit der Rechte und pflich-
ten des militärischen Personals. Es untersteht besonderen Bestimmungen des Bundespersonalrechts und der Militärversicherung. Abweichende Regelungen sind hauptsächlich in den Bereichen Arbeitszeit, Arbeitsort, Mobilität.Auslandeinsatz und Personalentwicklungzu finden. Mit der Aufnahme des Begriffs «Militärisches Statut» im Militärgesetz wird die Einführung eines bestimmten Rechtsbegriffes beabsichtigt.
Die Verleihung eines tieferen Grades bzw. eine Degradation ist nur aufgrund eines Strafurteils vorgesehen. Mit einem neuen Berufsbild, entwickelt im Projekt Berufsmilitär 4.0, soll die Durchlässigkeit für Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere möglich sein. Funktionenvon Berufsmilitärskönnen übernommenwerden, die mit einem tieferen Grad als dem bisher erreichten Grad der Person verbunden sind. Auch sollen so genannte Bogenkarrierenermöglichtwerden. Die Möglichkeitzur Übernahme eines tieferen Grades würde es ermöglichen, einen der neuen Funktion entsprechenden tieferen Grad zu übernehmen. So könnte beispielsweise eine Milizoffizierinoder ein Milizoffizier,welche nach der Offiziersausbildung beruflich eine Berufsunteroffizierslaufbahn einschlagen will, zur Berufsunteroffiziersausbildungzugelassen werden und danach den entsprechenden Grad übernehmen.
1.1.6 Weiterentwicklungder militärischen Friedensförderung
Die Schweiz ist weltweitstark vernetzt. Deshalb liegtes auch in ihrem Interesse, dass bewaffnete Konflikte auf internationaler oder innerstaatlicher Ebene möglichst eingedämmt bzw. rasch beigelegt werden. Friedensförderung umfasst sowohl zivile als auch militärische Instrumente. Mit dem Bericht zur Weiterentwicklung der militärischen Friedensförderunghat das VBS am 9. November 2020 verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Schweizer Armee noch gezielter auf die heutigen und künftigen Bedürfnisse in der Friedensförderung ausgerichtet werden kann. Der Bundesrat hat sowohldiesen Bericht als auch den Bericht zur Umsetzung vom 7. Dezember
2 SR121
3 SR784.10