Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 59 Seiten

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weil sich die zivile und militärische Anwendung von Technologien zunehmend vermischen. Die neue Regelung im MG ergänzt bestehende Bestimmungen im Bundesgesetz vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG) und im Bundesgesetz vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (BÖB).

Die GPK-S ersuchte den Bundesrat in ihrem Bericht vom 25. Januar 2022 zum «Controllingvon Offset-Geschäften»zu prüfen, ob der eigentlicheGrundsatz der Offset-Geschäfte in einem bestehenden formellen Gesetz verankert werden sollte. Aus Sicht des Bundesrates betrifftdie Regelungvon Offset-Geschäften auch «wichtige rechtsetzende Bestimmungen» im Sinne von Artikel 164 Absatz 1 der Bundesverfassung4 (BV). Aus diesem Grund ist eine Rechtsgrundlage in einem Gesetz im formellen Sinne zu schaffen, die nichtnur die Befugnis zum Erlass weiterführenderBestimmungen an den Verordnungsgeber delegiert, sondern auch den Rahmen der Regelung über das Offset festlegt.

1.1.9 Anpassungen bei der Militärdienstpflicht,Ersatz des Erwerbsausfalls und Rückerstattung für Ausbildungskosten

Das Instrument der Dienstbefreiung für Geistliche ist historisch gewachsen und nicht mehr zeitgemäss. Die Dienstbefreiung soll deshalb bei den Geistlichen abgeschafft werden. Im Lichte der gesellschaftlichen Entwicklung kann nicht mehr von einer unentbehrlichen Tätigkeit als Grund für eine Dienstbefreiung ausgegangen werden.

Nach aktuellgeltendem Recht verliert eine Armeeangehörige oder ein Armeeangehöriger einen einmal erlangten militärischen Grad nur im Fall einer Degradation infolge eines Strafurteils oder wenn die Beförderung rechtswidrig war. Bei den Beförderungen zu den Graden Wachtmeister, Feldweibel, Fourier und Leutnant, führt diese Regelung dann zu Problemen, wenn erst im Rahmen des auf die Beförderung folgenden praktischen Dienstes festgestelltwird, dass die betroffene Person für die vorgesehene Funktion nicht geeignet ist. Mit einer neuen Regelung soll deshalb die Übertragung eines Grades rückgängig gemacht werden können, wenn der dazu vorgesehene praktische Dienst nicht erfolgreich absolviert wird .

Damit das Gefährdungs- oder Missbrauchspotenzial auch von Stellungspflichtigen bei der Rekrutierung und bei der Waffenabgabe lückenlos beurteiltwerden kann, sollen die entsprechenden Vorschriften im Artikel 113 MG ergänzt werden.

Schliesslich soll eine rechtliche Unklarheit betreffend der Datenlieferung über die Stellungspflichtigender Einwohnergemeindenan die kantonalenMilitärbehördenim Artikel 11 Absatz 1 MG bereinigt werden.

Ersatz des Erwerbsausfalls

Mit der WEA wurde ein neues Ausbildungsmodell mit zwei Rekrutenschulen pro Jahr eingeführt. Bei der Verkehrs- und Transport Rekrutenschule (VT RS) und in der Spitzensportrekrutenschule (Spitzensport RS) gibt es zeitliche Unterbrüche (beispielsweise Festtage über Weihnachtenund Neujahr) von bis zu maximalsechs Wochen, was zu rechtlichenUnsicherheitenbeim Sold und dem Ersatz des Erwerbsausfalls

führt. Die VT RS finden vier Mal pro Jahr statt und überführen die Motorfahrrekrutinnen und -rekruten in der 13. Woche in die Rekrutenschulen zu Beginn derselben oder mit dem Beginn der Verbandsausbildungder übrigenSchulen. Damit stehen diese

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