Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/29: Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025 · 10 Seiten

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1 Ausgangslage und Inhalt der Vorlage

1.1 Ausgangslage

Der Druck auf den Bundeshaushalt wird in den kommenden Jahren zunehmend grösser: Neben der raschen Erhöhung der Armeeausgaben werden namentlich die Ausgaben für die AHV und für die Gesundheit aufgrund der Demografie weiterhin stark wachsen. Hinzu kommen im Parlament zur Diskussion stehende Mehrausgaben unter anderem im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung und des Klimaschutzes sowie die anhaltend hohen Kosten in der Migration. Das ordentliche Einnahmenwachstum genügt nicht, um alle genannten Anliegen zu finanzieren. Folge davon sind strukturelle Defizite in Milliardenhöhe. Im Bundeshaushalt fehlt jeglicher strategischer Handlungsspielraum. Eine Neuverschuldung lässt die Schuldenbremse nicht zu.

Der Bundesrat hat im Rahmen des Voranschlags 2024 mit IAFP 2025-2027 bereits Massnahmen beschlossen, die das ordentliche Budget um bis zu 2 Milliarden pro Jahr entlasten. Die in dieser Vernehmlassung unterbreiteten Gesetzesänderungen sind ein weiterer Schritt zur Haushaltsbereinigung. Zudem hat der Bundesrat im Rahmen des Voranschlags 2025 mit IAFP 2026-2028 erneut mehrere Bereinigungsmassnahmen beschlossen, um die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten zu können (vgl. Medienmitteilungen des Bundesrats vom 24. Januar 2024 und 14. Februar 2024). Trotz der beschlossenen Massnahmen verbleiben in den nächsten Jahren strukturelle Defizite in Milliardenhöhe. Der Bundesrat wird in der Legislatur 2023-2027 eine weitere Vorlage zur Stabilisierung des Bundeshaushalts präsentieren müssen, um diesen längerfristig wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

1.2 Inhalt des Vernehmlassungsberichts

Bei seinem Bereinigungskonzept zum Voranschlag 2024 mit IAFP 2025-2027 setzte der Bundesrat vor allem auf der Ausgabenseite an, welche die strukturellen Defizite verursacht, doch wurden auch Mehreinnahmen beschlossen. Das Gesamtpaket ist ausgewogen: alle Bereiche leisten einen Beitrag. Die Massnahmen setzen sowohl bei den schwach als auch bei den stark gebundenen Ausgaben an und betreffen den Eigen- sowie Transferbereich. Neben grösstenteils gezielten Massnahmen wurden auch lineare Sparvorgaben bei den schwach gebundenen Ausgaben beschlossen. In den meisten Aufgabengebieten kommt es trotz dieser Entlastungsmassnahmen nicht zu einer effektiven Senkung des Ausgabenniveaus. Vielmehr geht es darum, das Ausgabenwachstum zu dämpfen sowie Reserven und Kreditreste abzuschöpfen. Im Rahmen des Bereinigungskonzeptes wurden folgende Massnahmen ohne Gesetzgebungsbedarf beschlossen:

• Reduktion der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds (Teil LSVA)

• Automobilsteuer auf Elektrofahrzeugen und Kürzung Einlage NAF

• Anpassung der Entwicklung der Armeeausgaben

• Streichung Pflichtbeitrag Horizon zugunsten von Auffangmassnahmen

• Lineare Kürzungen bei schwach gebundenen Ausgaben

Zudem hat der Bundesrat im Rahmen der Bereinigung des Voranschlag 2024 mit IAFP 2025-2027 zwei Massnahmen mit Gesetzgebungsbedarf beschlossen, welche in die Vernehmlassung gegeben wurden und den Haushalt ab 2025 entlasten sollen:

• Reduktion des Kantonsanteils der direkten Bundessteuer als Gegenfinanzierung zur nationalrätli-

chen Vorlage im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung

• Reduktion des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung

Zu den vom Bundesrat ebenfalls beschlossenen Massnahmen im Bereich der AHV (Witwen- und Witwerrenten) wurde eine separate Vernehmlassung durchgeführt. Deshalb werden im vorliegenden Bericht Rückmeldungen in diesem Zusammenhang ausgeklammert.