Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/29: Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025 · 10 Seiten

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sgv und die Mehrheit der weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden Bedenken und lehnen die Vorlage ab. Dazu gehört auch die Aufsichtskommission über den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung.

Die Einführung einer Ventilklausel wird von einer deutlichen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt.

Argumente Pro • Die FDP, economiesuisse sowie einzelne weitere Teilnehmende stellten fest, dass sich der

Bund während Corona verschulden musste, um die zusätzlichen Kosten für die Kurzarbeit zu tragen. Die ALV hingegen kam schuldenfrei aus der Corona-Krise.

• Die Mitte sowie die FDP weisen darauf hin, dass die Massnahme nur befristet sei und das

Eigenkapital der ALV kontinuierlich steigen werde, sofern die gute Arbeitsmarktlage anhalte.

Argumente Contra • Mit dem Kürzungsvorschlag werde zu Gunsten des Bundes in den Finanzierungsmechanismus

der ALV eingegriffen. Dieser besage, dass die Beitragssätze von Bund und Kantonen im gleichen Verhältnis gesenkt werden, wenn das Eigenkapital des ALV-Fonds Ende Jahr einen gewissen Umfang erreiche. Ohne die geplante Kürzung würde gemäss aktueller Finanzplanung 2027 die entsprechende Eigenkapitalobergrenze überschritten, was zu einer ordentlichen Beitragssenkung für alle Beitragszahlenden führen würde. (vgl. AK ALV)

• Die AK-ALV, die SP, travail.suisse sowie einige weitere Organisationen bemängeln die unge-

nügende Berücksichtigung konjunktureller Risiken wie z.B. ein stärkerer Anstieg der Arbeitslosenquote. Die aktuelle Gesetzgebung würde diesen Risiken Rechnung tragen. Mit der Kürzung werde der Grundsatz verletzt, dass die ALV in Phasen wirtschaftlichen Aufschwungs Reserven aufbauen solle.

• Die AK-ALV, die SP, travail.suisse sowie weitere Organisationen bekunden, der Zeitpunkt der

Kürzung sei ungünstig, da die AK ALV derzeit die technischen Annahmen bezüglich der konjunkturneutralen Arbeitslosenquote prüfe, was möglicherweise grosse Anpassungen der Prognosen zur finanziellen Entwicklung des Fondsniveaus nötig machen werde.

• Die Kürzung der Bundesbeiträge könne nicht mit den ausserordentlichen Entschädigungen bei

Kurzarbeit während Corona begründet werden. Bei den ausserordentlichen Entschädigungen handle es sich um eine vom Parlament beschlossene Finanzierung aus allgemeinen Bundesmitteln zur raschen Einkommen- und Konjunkturstabilisierung in einer Krisensituation mit Hilfe eines bestehenden Systems der sozialen Sicherheit (der ALV). Ein Antrag auf teilweise Rückerstattung der ausserordentlichen Beiträge würde den Entscheidungen des Parlaments zuwiderlaufen und hätte potenziell weitreichende Folgen. (vgl. transfair, AK ALV, SP)

• Der Kanton Wallis kritisiert, die Kürzung berge finanzielle Risiken für die verschiedenen Part-

ner, welche mit der ALV verbunden sind. Der sgv/usam sieht die Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern gefährdet, sollte sich herausstellen, dass Mittel erhöht werden müssten, um eine höhere Arbeitslosenquote zu finanzieren.

• Auch wenn sich die Arbeitslosenquote nicht erhöhe, hätten die Kürzungen Auswirkungen auf

die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Denn die öffentlichen Beiträge an die ALV finanzieren die Nichtversicherungsleistungen. Werden diese reduziert, dann müssen diese Leistungen von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bezahlt werden. (vgl. SGB, AK ALV, travail.suisse, SP, Grüne)

• Die SP, travail.suisse sowie die Anbieter von arbeitsmarktlichen Massnahmen vermuten einen

Leistungsabbau, wenn die fehlenden Bundesbeiträge nicht über die Beiträge der Arbeitgebenden und -nehmenden quersubventioniert werden. Ein solcher Leistungsabbau bei arbeitsmarktlichen Massnahmen würde sich negativ auf die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit, das Qualifikationsniveau der betroffenen Personen sowie das inländische Fachkräftepotential auswirken.

• Die Anbieter von arbeitsmarktlichen Massnahmen befürchten weitere Budgetkürzungen und

bekunden, bereits aktuell grosse Herausforderungen bewältigen zu müssen. Die aktuellen Arbeitslosenzahlen seien rückläufig. Die Programmkosten würden jedoch nicht proportional mit der Anzahl Betreuungsplätze abnehmen. Zudem müssten aktuell viele komplexe Fälle betreut werden.

Vorgeschlagene • Der Kanton Neuenburg stimmt der Vorlage nur zu, sofern die Reduktion der Einlage zusätzlich Alternativen / noch an die Bedingung geknüpft wird, dass die Leistungen des Fonds für einen Zeitraum, der inhaltliche Vorbe- mind. 2 Jahre über den Zeitraum hinausgeht, in dem die Reduzierung der Bundesbeiträge halte wirksam wird, nicht gekürzt werden können.

• Die Kantone Basel-Stadt, Thurgau und Obwalden stimmen der Vorlage nur zu, sofern sicher-

gestellt wird, dass die Reduktion des Bundesbeitrages lediglich zu einer Reduktion der Reserven des Fonds führen und ansonsten keine weiteren Auswirkungen haben (Leistungsseite, Verzögerung wichtiger IT-Projekte oder auf Kantone).

• Der Kanton Waadt wendet ein, dass auch die Kantone von einer vorübergehenden Reduktion

ihres Beitrages profitieren sollten.

• Die AK ALV äussert sich grundsätzlich gegen die geplante Vorlage. Zudem sei die Ventilklau-

sel zu niedrig angesetzt, sie müsse auf 6 Mrd. angepasst werden, um konjunkturellen Risiken angemessen Rechnung zu tragen.

2.2.3 Weitere Rückmeldungen zum Bereinigungskonzept

Nebst den Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes, welche eine Gesetzesänderung erfordern, hat der Bundesrat im Voranschlag 2024 und Finanzplan 2025-2027 auch Massnahmen im eigenen Kompetenzbereich umgesetzt. Obwohl für diese Massnahmen kein Gesetzgebungsbedarf besteht, gingen doch einige Vernehmlassungsteilnehmende teilweise sehr ausführlich auf diese ein. Es wurde