Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/29: Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025 · 10 Seiten
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meisten der befürwortenden Kantone äussern ihre Zustimmung jedoch nur mit Vorbehalten. Ein Kanton, die SP und die Grünen sowie die Mehrheit der Dachverbände und der weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden lehnen die Kürzung ab, darunter auch die ausserparlamentarische Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung, die Gewerkschaften und der sgv. Rund die Hälfte der Vernehmlassungsteilnehmenden äusserte sich nicht dazu.
Gesetzesre-
Stellungnahme Pro Contra vision Keine Äusserung
Kantone 24 Kantone, KDK
Die Mitte, GLP, SP, FDP, SVP
Reduktion Parteien
Grüne
Kantonsan- AK ALV, AGVS, AIS,
teil DBSt AIZ, Alpeninitiative,
SGB, Travail.Suisse, CVCI, FRS, Green-
Kibesuisse, Transfair, peace, Hotellerie Suisse,
Organisationen Economiesuisse, SBV
SAB, SSV, CP, Alliance Insertion Fribourg, KÖV,
Enfance, SGV, STSTK Pro Natura, SAH, SBLV,
SEV, sgv/usam, TCS,
VCS, VFAS
SH, ZG AG, AR, BL, BE, FR, GE,
Mit Vorbehalt: GL, GR, JU, LU, NW,
Kantone VS SZ, SO, TI, ZH
TG, NE, BS, KDK, OW,
Reduktion VD
Bundesbei- GLP
Parteien Die Mitte, SVP, FDP SP, Grüne
trag ALV
SGV, SSV, AE, AGVS,
AK ALV, Travail.Suisse,
Alpeninitiative, CVCI,
SBV, Economiesuisse, Transfair, SGB, Arbeit-
FRS, Greenpeace, Kibe-
Organisationen SAB, CP, Hotellerie sintegration Schweiz,
suisse, KÖV, Pro Natura,
Suisse sgv/usam, AIZ, Insertion
SBLV, SEV, STSTK,
Fribourg, SAH
TCS, VCS, VFAS
2.2.1 Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer
Das Parlament berät derzeit in Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» (21.403) der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) das Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (E-UKibeG). Weil es sich um eine kantonale Aufgabe handelt, lehnt der Bundesrat die Vorlage in seiner Stellungnahme (BBl 2023 598) grundsätzlich ab. Sollte das Parlament eine Vorlage beschliessen, welche den Bundeshaushalt belastet, beantragt er, diese stark zu redimensionieren (Halbierung des Bundesbeitrags an die Kosten der Eltern, Verzicht auf Programmvereinbarungen). Zudem sollen sich die Kantone massgeblich an der Finanzierung beteiligen. Dafür beantragt der Bundesrat eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer um 0,7 Prozentpunkte auf 20,5 Prozent. Zudem sieht er die Option auf eine weitere einmalige Senkung um 0,4 Prozentpunkte vor, wenn die Vorlage den Bund trotz Senkung des Kantonsanteils aufgrund der steigenden Kosten dereinst um mehr als 200 Millionen belasten sollte.
Die Kantone äussern sich geschlossen gegen die Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer. Alle grossen Parteien ausser der SVP, welche sich nicht dazu äusserte, lehnen die Kürzung ab. Viele Organisationen sind ebenfalls gegen die vorgeschlagene Massnahme, lediglich Economiesuisse und der Schweizer Bauernverband befürworten diese. Es werden folgende Argumente aufgeführt:
Argumente Pro • Die Gegenfinanzierung des E-UKibeG über eine Kürzung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer sei zwar keine elegante Lösung, jedoch angesichts der drohenden finanzpolitischen Perspektiven unumgänglich, falls die E-UkibeG-Vorlage nicht in Frage gestellt würde. (vgl. Economiesuisse) Argumente Contra • Die Kantone argumentieren, durch die Vorlage werden die Prinzipien der Subsidiarität und der fiskalischen Äquivalenz verletzt, weil der Bund über die Übernahme einer (Kantons-)Aufgabe beschliesse, die Kosten durch die Kürzung des Kantonsanteils aber auf die Kantone abwälze. • Es wird befürchtet, dass mit der Umsetzung einer solchen Vorlage ein Präzedenzfall geschaffen würde und es in Zukunft öfters dazu kommen könnte, dass ein verstärktes Engagement des Bundes (bei Kantonsaufgaben) direkt oder indirekt durch die Kantone finanziert wird. (vgl. Kantone) • Eine Senkung des Kantonsanteils würde die Steuerreform STAF im Nachhinein wieder verändern und zu einem finanziellen Ungleichgewicht zu Lasten der Kantone führen. Diese Lastenverschiebung träfe zudem auch die Gemeinden, weil die Kantone seit der Umsetzung der STAF diese angemessen an der Erhöhung des Anteils der direkten Bundessteuer zu beteiligen