Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/29: Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025 · 10 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

haben.

• Einige Kantone stellen zudem fest, dass auch die Kantonsfinanzen unter Druck stehen, da die Kantone mit erheblichen Herausforderungen im Sozial- und Gesundheitsbereich zu kämpfen haben. Ein grosser und weiter zunehmender Teil der Ausgaben ist durch Bundesvorgaben gesetzlich vorgegeben, womit der Handlungsspielraum für Entlastungsmassnahmen für Kantone geringer ist als auf Bundesebene.

• Der Kanton Zug und die FDP bemängeln, dass eine Gegenfinanzierung durch die Reduktion der Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer einen neuen Lastenausgleich zur Folge hätte, indem finanzkräftige Kantone stärker an die Finanzierung der Kinderbetreuung beitragen würden.

• Zudem behindere der Bundesrat mit seinem Vorgehen den laufenden Gesetzgebungsprozess und missachte institutionelle Grundsätze, da er mit der Vernehmlassungsvorlage die hängige Vorlage 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» übersteuere. (vgl. kibesuisse)

Vorgeschlagene • Die Grünliberalen zeigen sich bereit, einer anderen Lösung zur Gegenfinanzierung der Ausga-Alternativen ben zuzustimmen, z.B. die Verwendung des Bundesanteils am Ertrag der Ergänzungssteuer aus der OECD-Mindestbesteuerung von grossen Unternehmen (wie es die Mehrheit der WBK-N beantragt hatte).

• Economiesuisse schlägt alternativ vor, dass die auslaufenden Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen durch Programmvereinbarungen in angemessenem Umfang abgelöst würden.

• Die FDP plädiert dafür, den neuen Vorschlag der WBK-S zu prüfen. Das alternative Modell sieht vor, eine Betreuungszulage in das bewährte System der Familienzulagen zu integrieren, welche an den Beschäftigungsgrad der Eltern gebunden ist.

• Die Grünen halten zudem fest, dass sie sich einer Überprüfung des Kantonsanteils am Ertrag der direkten Bundessteuer nicht verschliessen. Eine allfällige Korrektur solle jedoch nicht mit der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung verknüpft sein.

Die SVP lehnt die Vorlage E-UkibeG grundsätzlich ab, womit sich für die Partei die Frage nach der Mitfinanzierung der Kantone erübrigt. Die SP, die Grünen und die GLP hingegen bekunden in ihren Rückmeldungen ihre Zustimmung zur Vorlage. Auch weitere Organisationen nutzen die Gelegenheit, um auf die Vorteile und Notwendigkeit der Vorlage hinzuweisen.

Viele Kantone sowie auch die SVP bemängelten zudem grundsätzlich das hohe Mass an Verbundfinanzierungen Bund-Kantone und sprachen sich für eine Wiederaufnahme des Projekts «Aufgabenteilung 2» aus. Eine klare Zuordnung der Kompetenzen unter Vermeidung von Verbundfinanzierungen zwischen Bund und Kantonen würde die finanzpolitischen Verantwortlichkeiten der Staatsebenen stärken und vor Lastenverschiebungen schützen. Gerade vor dem Hintergrund der anvisierten Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer sei es wichtig, dass grundsätzliche Eingriffe in den staatlichen Finanzfluss nur mit einer umfassenden Aufgabenprüfung einhergehen. Aus Sicht der Partei Die Mitte müssten Kürzungen des Kantonsanteils im Rahmen des Berichtes zur Wirksamkeit des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen geprüft werden. Weiter wird von den Kantonen teilweise kritisiert, dass sie bei Verbundaufgaben bei der Festlegung des Leistungsniveaus kaum Spielraum hätten und dass diese die Steuerbarkeit der Kantonsausgaben reduzieren würden.

2.2.2 Reduktion des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung

Der Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) soll – befristet auf fünf Jahre – um 250 Millionen Franken pro Jahr gekürzt werden. Die ausserordentlichen Bundesbeiträge von insgesamt 16 Milliarden während der Covid-Pandemie (2020-2022) sowie die hohe Resilienz des Arbeitsmarktes haben dazu beigetragen, dass sich die ALV in diesen Jahren trotz starkem Ausbau der Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) nicht verschulden musste. Unter der Voraussetzung, dass die gute Arbeitsmarktlage anhält, dürfte das Eigenkapital des ALV-Fonds in den kommenden Jahren kontinuierlich steigen. Deshalb soll die ALV vorübergehend einen Beitrag an die Entlastung des Bundeshaushalts leisten. Eine Ventilklausel sorgt dafür, dass die ALV bei einer starken Zunahme der Arbeitslosigkeit aufgrund der Kürzung nicht in eine finanzielle Schieflage gerät.

Die vorgeschlagene Massnahme ruft unterschiedliche Reaktionen hervor. Rund die Hälfte der Kantone äussert sich dazu. Zwei Kantone befürworten sie, mehrere Kantone sprechen sich mit Vorbehalten dafür aus, der Kanton Wallis ist dagegen. Bei den Parteien unterstützen die SVP, FDP und die Mitte das Vorhaben, während die SP und die Grünen dagegen sind. Auch bei den Dachverbänden und den interessierten Organisationen, welche sich zur Massnahme äussern, gehen die Meinungen auseinander. Economiesuisse und weitere Verbände befürworten sie. Hingegen bekunden die Gewerkschaften, der