Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/3: Teilrevision der Verordnung des WBF über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels · 18 Seiten
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2.2 Einsichtnahme
Gemäss Artikel 9 Vernehmlassungsgesetz2 sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden und danach der Ergebnisbericht öffentlich zugänglich. Diese Dokumente sind in elektronischer Form auf der Publikationsplattform des Bundesrechts zugänglich3. Ebenfalls auf der erwähnten Seite können die vollständigen Stellungnahmen eingesehen werden.
3 Übersicht über die wichtigsten Ergebnisse sowie generellen Einschätzungen
Eine überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen (55 von 61) begrüssen die Teilrevision der VNEF. In den zustimmenden Stellungnahmen wird insbesondere hervorgehoben, dass die Teilrevision einen wichtigen Beitrag zur Linderung des Fachkräftemangels darstellt sowie für mehr Durchlässigkeit und die Erweiterung der Karrieremöglichkeiten sorgt. Es wird erwartet, dass mit der Erweiterung der anrechenbaren Ausbildungen und Fachbereiche mehr Gleichwertigkeiten ausgesprochen werden können und damit die Verweildauer im Beruf verlängert und die Attraktivität des Berufes erhöht werden kann. Zudem befürworten diese Stellungnehmenden die Gleichbehandlung mit anderen Gesundheitsberufen. Nichtsdestotrotz stehen für viele Stellungnehmende die Patientensicherheit und die Qualität der Pflege an erster Stelle und müssen garantiert werden.
Die kritischen Stellungnahmen bezweifeln die Gleichwertigkeit, insbesondere bezogen auf die Anrechnung von Aus- und Weiterbildungen, die nicht auf Hochschulstufe stattgefunden haben.
Von den 24 teilnehmenden Kantone begrüssen 22 Kantone (SH, VS, OW, LU, TI, BL, NE, BS, AR, VD, ZH, AI, FR, SZ, GR, GE, AG, UR, SO, GL, NW, SG) die Teilrevision. TG und BE lehnen die Teilrevision ab, weil Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher Diplome durch Weiterbildungen ausserhalb einer Fachhochschule einen Fachhochschultitel erwerben können. TG stellt sich dezidiert dagegen, neurechtliche Abschlüsse der Tertiärstufe B für den Erwerb eines Fachhochschulabschlusses zuzulassen.
Alle teilnehmenden politischen Parteien begrüssen die Teilrevision (Die Mitte, SVP, SPS, FDP).
Der SGB USS als einzig teilnehmender Dachverband der Wirtschaft begrüsst die Teilrevision. Er postuliert, dass es im Interesse der Arbeitnehmenden ist, neben fortschrittlichen Arbeitsbedingungen über attraktive Karrieremöglichkeiten zu verfügen und sich möglichst effizient weiterqualifizieren zu können.
Von den 20 teilnehmenden interessierten Kreisen begrüssen 17 die Teilrevision. Zustimmend äussern sich GDK, OST, SBK, SVBG, Spitex Schweiz, BGS, Swiss Nurse Leaders, EVS ASE, K-HF, O-
dASanté, FH Schweiz, VFP APSI, H+, SVDE ASDD, mfe. ODEC stellt den Nutzen der Teilrevision in Frage. swissuniversities begrüsst zwar die Angleichung der Bedingungen an den Gesundheitsbereich, fragt sich aber, ob die Anforderungen einem FH-Bachelor wirklich entsprechen. Diese Sorge wird trotz grundsätzlicher Zustimmung geteilt von careum und BFH. SPAS verzichtete auf eine Stellungnahme.
Von den weiteren Teilnehmenden sprechen sich 11 (SBK BE, SIGA-FSIA, USZ inkl. Swiss Nurse Leaders, Notfallpflege Schweiz, ASI Neuchâtel, SGI-SSMI-SSMI, Universitätsspital Basel, HES SO, Onkologiepflege Schweiz und cgas) für die Teilrevision aus. Ein weiterer Teilnehmender (FKG-CSS), fragt sich, ob die gesetzlichen Anforderungen an einen FH-Bachelor noch erfüllt sind.
2 Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren SR 172.061