Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/34: Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben · 11 Seiten

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1 Ausgangslage

Mit der Vorlage zur Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben erfüllt der Bundesrat den Auftrag des Parlaments aus der Motion 20.4329 Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung: In der Schweiz soll die finanzielle Vorsorge für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern im Fall eines Erdbebens gestärkt und die notwendigen Rechtsgrundlagen dafür geschaffen werden. Aufgrund der fehlenden Kompetenz des Bundes im Bereich der Erdbebenvorsorge erfordert die vorgeschlagene Lösung eine Änderung der Bundesverfassung.

Mit dieser Vorlage sollen einzig die notwendigen Kompetenzen des Bundes auf Verfassungsebene im Bereich Erdbeben verankert werden. Die weiteren Bestimmungen insbesondere zur Ausgestaltung des Systems einer Finanzierungslösung sind nachgelagert auf Gesetzes- und auf Verordnungsstufe zu regeln. Äusserungen zu den im Erläuterungsbericht aufgezeigten möglichen Eckwerten zur Umsetzung der Motion 20.4329 auf Gesetzesebene werden im Folgenden deshalb nicht aufgeführt. Der Bundesrat beabsichtigt, zuerst das Ergebnis der Parlamentsdebatte sowie einer Volksabstimmung zur Verfassungsänderung abzuwarten, bevor die nachgelagerten rechtlichen Bestimmungen erarbeitet werden.

2 Vernehmlassungsverfahren

Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 8. Dezember 2023 eröffnet und dauerte bis zum 22. März 2024. Zur Teilnahme wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie die interessierten Kreise eingeladen. Ein detailliertes Verzeichnis der 68 eingegangenen Stellungnahmen findet sich im Anhang.

Eine Stellungnahme eingereicht haben:

 26 Kantone und 1 Regierungskonferenz;

 6 politische Parteien;

 4 Dachverbände der Wirtschaft;

 5 interessierte Kreise;

 26 Weitere.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.

Aufgrund der grossen Zahl an Vernehmlassungsantworten ist es im vorliegenden Bericht nicht möglich, sämtliche Kommentare und Vorschläge im Einzelnen wiederzugeben. Der Bericht fokussiert deshalb auf jene Punkte des bundesrätlichen Vorentwurfs, welche am meisten Anlass zu Bemerkungen gaben. Für Einzelheiten wird auf die jeweiligen Stellungnahmen verwiesen1.

3 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

Im Allgemeinen wird der Vorschlag für eine neue Verfassungskompetenz des Bundes im Bereich der Erdbebenvorsorge von einer Mehrheit der Stellungnehmenden unterstützt.

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