Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/34: Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben · 11 Seiten

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3.1 Zustimmende Stellungnahmen

Übersicht

Bei 42 Teilnehmenden der Vernehmlassung stösst die Vorlage auf Zustimmung, die vorgeschlagene Lösung basierend auf einem Solidaritätsmechanismus wird begrüsst und Handlungsbedarf aufgrund eines nationalen öffentlichen Interesses anerkannt. Bis auf die Kantone AR, NE, SZ und ZG stimmen alle Kantone und die RK MZF der Vorlage grundsätzlich zu. Auch der SGV, der SSV und die SAB unterstützen die Vorlage. Von den politischen Parteien unterstützen die Mitte, SPS und Grüne die Vorlage. Seitens der Dachverbände der Wirtschaft und der interessierten Kreise findet die Vorlage Zustimmung durch: SGB, PLANAT, SOE, VKG, Casafair, die Emmental Versicherung, Metal Suisse, den Mieterinnen und Mieterverband MVS, die Schweizerische Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik SGEB, den Schweizer Ingenieur- und Architektenverein SIA, den schweizerischen Verband der Bürgergemeinden und Korporationen SVBK, den Immobilienverband SVIT sowie den Wohnbaugenossenschaften Schweiz.

Geäusserte Argumente

1. Kantone

Seitens der Kantone verweist BL in seiner Stellungnahme auf die hohe Wahrscheinlichkeit eines Erdbebens bezogen auf die Lebensdauer eines Gebäudes und LU auf die Gefahren für die Finanzhaushalte der öffentlichen Hand. Für ZH sind Erdbeben Naturereignisse mit grösstem Zerstörungspotential, die auch in der Schweiz jederzeit und überall auftreten können. Auch für SG ist die Regelung der finanziellen Vorsorge bei Erdbeben nur auf nationaler Ebene möglich, weil Erdbeben überall in der Schweiz auftreten können. SO begrüsst die vorgeschlagene Lösung, würde jedoch als einziger Kanton eine schweizweite Monopolversicherungslösung bevorzugen.

BL beziffert den Wiederbeschaffungswert (Anm.: Neuwert) der kantonalen Hoch- und Tiefbauten, Kabelnetze und Leitungen auf mehr als CHF 4 Mia (inkl. Immobilien oder Kantonsstrassen) und schätzt, dass der Wiederbeschaffungswert der kommunalen Immobilien und Strassen weit höher liegen dürfte als beim Kanton. Im Fall eines grossen Schadenereignisses wäre deshalb die öffentliche Hand finanziell wie organisatorisch mit der Sicherstellung des Zivilschutzes, der Bekämpfung von Obdachlosigkeit sowie dem Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur beschäftigt, weshalb mit einer zeitnahen Lösung zur Finanzierung des Wiederaufbaus privater Gebäude nicht zu rechnen wäre.

Der Kanton BS betont, dass ein Schadenereignis landesweite Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hat, ein rascher Wiederaufbau unabdingbar ist, es dafür schnell verfügbare Mittel braucht und die Region Basel im Ereignisfall auf diese Solidarität angewiesen ist. Die vorgeschlagene Lösung zur Findung einer tragbaren Finanzierungslösung für ein Grossrisiko für die Schweiz bezeichnen NW, GR, JU und GE als innovativ, ausgewogen und ökonomisch sinnvoll.

VS weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Lösung durch den Verzicht auf eine jährliche Belastung mit Prämienzahlungen auf einen der wichtigsten Kritikpunkte der in der Vergangenheit diskutierten Modelle eingeht, die jedoch gescheitert sind. AG erachtet die vorgeschlagene Lösung als eine praktikable Möglichkeit, um für einen Teil des Erdbebenrisikos der Schweiz eine Basisvorsorge zu schaffen.

Für FR und SG wäre eine staatliche Finanzierung von Gebäudeschäden von Privatpersonen kaum vereinbar mit dem verfassungsmässigen Grundsatz der Gleichbehandlung. Für BL besteht ohne die vorgeschlagene Lösung die Gefahr, dass es den grossen Immobilienunternehmen vorbehalten bleiben könnte, Sammelkäufe zu tätigen, was wiederum zu einer Monopolbildung und letztlich zu höheren Wohnkosten führen würde.

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