Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/34: Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben · 11 Seiten
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Aufgrund der zahlreichen gescheiterten Anläufe im eidgenössischen Parlament oder auf kantonaler Ebene zur Einführung eines schweizweiten Obligatoriums für eine Erdbebenversicherung messen explizit die Kantone BL und FR dem Versicherungsmodell keine Chancen mehr bei. Wegen der Leistungsbegrenzungen der Versicherungen pro Ereignis und der zu vertretbaren Konditionen als begrenzt bezeichneten Kapazität des globalen Rückversicherungsmarkts erachtet GR es zudem als mehr als fraglich, ob eine klassische Vollversicherung des Risikos Erdbeben via Obligatorium überhaupt möglich ist. Zudem dürften bei einer deutlichen Zunahme des Anteils erdbebenversicherter Gebäude die zu zahlenden Versicherungsprämien überproportional zunehmen. BE regt an, die Auswirkungen auf private bestehende Versicherungen eingehender zu thematisieren, um privates Engagement weiterhin zu ermöglichen.
RK MZF sowie verschiedene Kantone kritisieren jedoch, dass der vorgeschlagene Verfassungsartikel dem Bund zu weitgehende Kompetenzen einräumt, Vorschriften zum Schutz von Menschen und Sachwerten vor Schädigungen im Zusammenhang mit Erdbeben erlassen zu können (vgl. Kapitel 3.4 auf Seite 8).
2. In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Seitens der politischen Parteien weist die Mitte Partei auf die hohen ungedeckten Risiken eines Erdbebens hin, die die Gefahr von Existenzverlusten vieler Betroffener birgt und den Wiederaufbau erheblich verzögern kann. Die finanzielle Verantwortung soll für die Mitte Partei für Erdbebenschäden an Gebäuden bei den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern liegen und nicht bei der öffentlichen Hand. Für die SPS ist die Notwendigkeit eines Solidaritätsmechanismus evident, zumal das Erdbebenrisiko in der Schweiz als relevant einzustufen ist. Gemäss SPS verdeutlicht der Deckungsgrad von 15% aller Gebäude in der Schweiz, dass die private Eigenvorsorge allein nicht ausreicht, um eine flächendeckende Absicherung zu gewährleisten. Die Grünen argumentieren, dass der Vorschlag des Bundesrats einen günstigen, umfassenden und solidarisch finanzierten Schutz vor den Folgen eines Erdbebens bietet. Aufgrund der Seltenheit solcher Ereignisse sei ein solcher Ansatz einer jährlichen Belastung durch eine obligatorische Versicherungslösung vorzuziehen. Die Grünen regen ebenfalls an, Gebäude mit einer hohen Erdbebensicherheit tiefer zu belasten und die Schaffung einer Härtefalllösung zu prüfen, für den Fall, dass der geschuldete Betrag zu finanziellen Problemen führen sollte.
3. Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der Gemeindeverband SGV und der Städteverband SSV machen auf die erheblichen zu erwartenden Schäden (insbesondere in den Städten) aufmerksam. Die SAB weist darauf hin, dass grössere Schadenereignisse nicht von den betroffenen Gebieten alleine zu bewältigen sind. Für den VKG ist der vorgeschlagene Finanzierungsmechanismus eine «Gratisversicherung» über Generationen, so dass der Schaden durch die zum Zeitpunkt des Ereignisses aktive Generation finanziert wird. Eine klassische Versicherungslösung als mögliche Alternative zur vorliegenden Lösung wird als gesellschaftlich und politisch nicht umsetzbar dargestellt. Es wird zudem hinterfragt, ob eine staatliche Katastrophenhilfe mit dem Gebot der Gleichbehandlung vereinbar wäre. Die SOE sichert zu, die im Erläuterungsbericht erwähnten Dienstleistungen2 zu erbringen und weist darauf hin, dass zu einer Katastrophenplanung auch die Finanzierung allfälliger Schäden gehört.
4. Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise
Der MVS unterstützt eine solidarische Finanzierung von Gebäudeschäden im Fall eines Erdbebens, die in keinerlei Art und Weise die Mieterinnen und Mieter belastet und hebt die rasche Verfügbarkeit der notwendigen Mittel seitens der Vermieterschaft hervor, um Reparaturen und Instandstellungen des Wohngebäudes zu finanzieren. Für den SGB ist ein weiterer
2 Die SOE hat bei einem Erdbeben unter Beizug von Fachexperten die Gebäudeschäden vor Ort zu beurteilen sowie zeitnah eine Schätzung der erwarteten Wiederaufbau- und Reparaturkosten zu erstellen. Seite 5 von 11