Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/34: Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben · 11 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht
Vorteil des vorgeschlagenen Finanzierungsmechanismus auch, dass der Wiederaufbau schneller anlaufen kann, was Löhne und Arbeitsplätze sichert. Casafair unterstreicht die Bedeutung eines raschen Wiederaufbaus nach einem Erdbeben. Zudem besteht mit der vorgeschlagenen Finanzierungslösung nicht die Problematik, dass vorsorglich Kapital geäufnet werden muss, das ausser im Fall eines Erdbebens nicht anderweitig genutzt werden kann. Casafair würde jedoch eine Differenzierung der Beiträge nach dem Grad der Erdbebensicherheit des Gebäudes als zwingend erachten. Die Emmental Versicherung betrachtet eine privatwirtschaftliche Lösung als höchst anspruchsvoll bis unrealistisch, da es fraglich ist, ob stets ausreichende Rückversicherungskapazitäten zur Verfügung stehen. Für den SIA ist eine gesicherte Finanzierung des Wiederaufbaus zentral, damit dieser geordnet ablaufen kann. SGEB bedauert zwar, dass die vorgeschlagene Lösung nicht eine Differenzierung des Beitrags vorsieht, um Eigentümer, die durch bauliche Massnahmen zur Minimierung des Erdbebenrisikos beitragen, anders zu behandeln als solche, die dies nicht tun. Sie begrüsst es jedoch, dass nach mehreren gescheiterten Anläufen zur Einführung einer Erdbebenversicherung ein neuer bundesweiter Vorschlag vorliegt. SVIT steht dem vorgeschlagenen Modell ebenfalls positiv gegenüber, sieht jedoch keine Notwendigkeit einer zusätzlichen Kompetenz für den Bund zum Schutz von Menschen und Sachwerten vor Schädigungen und würde insbesondere eine allfällige Ertüchtigung von bestehenden Bauten ablehnen. Metal Suisse sieht in der Vorlage einen bedeutsamen Schritt zur besseren Bewältigung eines Erdbebenereignisses und zur Stärkung der Resilienz der Infrastruktur.
3.2 Nicht eindeutig zugeordnete Stellungnahmen
Mehrere Stellungnahmen waren nicht eindeutig zustimmend oder ablehnend. SGV-USAM und SBV anerkennen zwar das Erdbebenrisiko für die Unternehmen und die gesamte Wirtschaft und begrüssen, dass eine flächendeckende Finanzierung von Gebäudeschäden vorausschauend thematisiert wird. Der Gewerbeverband gibt auch zu bedenken, dass eine staatliche Finanzierung von Gebäudeschäden den Finanzhaushalt belasten und die Staatsverschuldung in die Höhe treiben könnte, was abzulehnen sei. SGV-USAM kritisiert jedoch, dass der vorgeschlagene Finanzierungsmechanismus der Eigenverantwortung zuwiderläuft und regt die Entwicklung alternativer Lösungsoptionen unter stärkerem Einbezug der Kantone und der privaten Versicherungsunternehmen an. Der SBV würde einen risikobasierten Ansatz bevorzugen, der sicherstellt, dass die ländlich orientierte Landwirtschaft nicht primär zur Mitfinanzierung von Grossschäden in den Städten herangezogen wird. Zudem lehnt er eine Ausweitung von Bauvorschriften bzw. eine Nachrüstungspflicht für Gebäude ab. Die Flughäfen Zürich und Genf schlagen eine Ausnahme für konzessionierte kritische Infrastrukturen vor bzw. werden sich erst zur Umsetzung auf Gesetzesstufe mit ihren Anliegen äussern. Der Fachverband der Schweizer Geologinnen und Geologen CHGEOL begrüsst es, dass der Naturgefahr Erdbeben mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird.
3.3 Ablehnende Stellungnahmen
Übersicht
Bei 21 Teilnehmenden der Vernehmlassung stösst die Vorlage auf explizite Ablehnung (inkl. der bereits erwähnten Kantone AR, NE, SZ und ZG). Von den politischen Parteien lehnen SVP, FDP und GLP die Vorlage ab. Seitens der Dachverbände der Wirtschaft und der interessierten Kreise lehnen folgende Organisationen und Firmen den Vernehmlassungsvorschlag ab: economiesuisse, Hauseigentümerverband (HEV), der Schweizerische Versicherungsverband (SVV), die Asset Management Association Switzerland (AMAS), die AXA Versicherung, das Centre Patronal, die Fédération Romande Immobilière (FRI), die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen (KGAST), die Rückversicherung Si Re, die Stiftung für Baudynamik und Erdbebeningenieurwesen, die Swiss Insurance Brokers Association (SIBA), die UBS, die Union Suisse des professionels de l’immobilier (USPI) und der Verband Immobilien Schweiz (VIS).
Seite 6 von 11