Vorlage

Vernehmlassung 2023/4: Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) · 6 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage

Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation «%ASFF_YYYY_ID»

2Im Übrigen richtet sich das Beschwerdeverfahren nach den allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege.

Art. 56 Vollzug

1Der Bundesrat ist für den Vollzug dieses Gesetzes zuständig.

2Er kann rechtsetzende Ausführungsbestimmungen erlassen, die insbesondere regeln:

a. das Plangenehmigungsverfahren;

b. die Bauvorschriften zum Schutz von Menschen und Umwelt;

c. die Gebühren für die im Zusammenhang mit der Plangenehmigung oder dem Sachplan ausgeführten Tätigkeiten.

Art. 57b Übergangsbestimmung zur Änderung vom …

Gesuche für Bauten und Anlagen nach Artikel 31a Absatz 1, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom … in Prüfung befinden, werden von der kantonalen Behörde an die Plangenehmigungsbehörde weitergeleitet. Ihre Behandlung richtet sich nach dem vorliegenden Gesetz.

II

1Dieses Gesetz untersteht dem Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain Berset

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr