Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/41: Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 · 67 Seiten
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Übersicht
Der Bundesrat beabsichtigt, einen Zahlungsrahmen von 15 100 Millionen Franken für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 2025–2028 zu beantragen.
Zudem beantragt er einen Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für In-
vestitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028. Gleichzeitig legt der Bundesrat die Ziele für den Betrieb, die Erhaltung und die technische Entwicklung der gesamten Bahninfrastruktur in der Schweiz fest. Er
informiert zudem zum dritten Mal und vertieft über den Anlagenzustand, die Belas-
tung und die Auslastung der Bahninfrastruktur. Die Zahlen und Grundlagen dieser Vorlage entsprechen dem Stand Ende Mai 2023.
Ausgangslage
Die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt der Eisenbahninfrastruktur ist im Eisenbahngesetz (EBG) festgelegt. Sie erfolgt über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) mit einem vierjährigen Zahlungsrahmen und Leistungsvereinbarungen mit den verschiedenen Infrastrukturbetreiberinnen (ISB). Die Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2025–2028 (LV 25–28) werden zwischen dem Bund, vertreten durch das Bundesamt für Verkehr (BAV), und den betroffenen Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) abgeschlossen. Die Systemaufgaben sollen wie bereits vor vier Jahren über den gleichen Zahlungsrahmen finanziert werden. Gegenüber den ISB werden für die Systemaufgaben von der LV unabhängige Verträge geschlossen.
Gestützt auf das Gütertransportgesetz (GüTG) und das Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG) wird ebenfalls für die Jahre 2025–2028 ein Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen vorgelegt.
Inhalt der Vorlage
Mit den LV 25–28 einigen sich Bund und ISB auf die zu erreichenden Ziele und die dafür zur Verfügung gestellten Finanzmittel für den Betrieb und den Substanzerhalt. Die bisherigen übergeordneten Ziele für die ISB haben sich bewährt, sie werden weitgehend beibehalten.
Für die Abgeltung der geplanten ungedeckten Kosten von Betrieb und Unterhalt der Bahninfrastruktur (Betriebsabgeltungen) und zur Finanzierung der Investitionen in den Substanzerhalt (Investitionsbeiträge) sowie der Systemaufgaben sieht der Bundesrat für die Jahre 2025–2028 einen Zahlungsrahmen von 15 100 Millionen Franken vor. Gegenüber dem Zahlungsrahmen 21–24 werden somit 700 Millionen Franken mehr beantragt werden. Aufgrund der Teuerung im 2022 und der weiterhin erwarteten Teuerung, der höheren Strompreise sowie der geringeren Trassenpreiseinnahmen sind dies voraussichtlich real weniger Mittel als in der laufenden LV-Periode. Das Wachstum der verfügbaren Mittel beträgt für die LV 25–28 in der Summe über die vier Jahre rund 5 Prozent.