Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/41: Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 · 67 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
Die ISB haben dem Bundesamt für Verkehr (BAV) per 28.2.2023 ihre Grundofferten übermittelt. Darin haben sie Mittel in der Höhe von insgesamt 19 700 Millionen Franken beantragt. Die beantragten Mittel dienen dazu, die Verfügbarkeit und die Qualität des Netzes und somit die Verkehrsabwicklung zu gewährleisten und tragen zum Klimaschutz, zur Energiestrategie und Strategie Biodiversität Schweiz bei.
Die Zahlen und Inhalte sind aufgrund des frühen Zeitpunkts der Vernehmlassung – es sind noch über 1,5 Jahre bis zum Abschluss der Leistungsvereinbarungen - noch nicht ausreichend konsolidiert. Aus Sicht des BAV sind die ISB sehr optimistisch, was in den Jahren 2025-2028 leistbar wäre. Daher wird das BAV zusammen mit den ISB bis im Herbst 2023 die beantragten Massnahmen auf das realistisch Mögliche dimensionieren und mit den verfügbaren Mitteln im BIF abgleichen. Das BAV hat in Ziff. 1.6.4, Provisorische LV-Mittelzuteilung, einen Zielwert je ISB formuliert, der als Basis für die nächsten Schritte dient. Sicher ist bereits heute, dass die zur Verfügung stehenden Mittel und die Teuerung die Substanzerhaltungsinvestitionen beschränken, was in der Periode 2025-2028 voraussichtlich eine reale Abnahme der Substanzerhaltungsquote bedeutet. Aufgrund dieser Ausgangslage wurden vorläufig alle Massnahmen, die nicht zwingend für den Betrieb und unabdingbaren Substanzerhalt nötig sind, in die Optionen aufgenommen beziehungsweise zeitlich zurückgestellt.
Der Zahlungsrahmen in Höhe von 15 100 Millionen Franken kann aus dem BIF finanziert werden. Die Umsetzung der laufenden und geplanten Ausbauprojekte bleibt aus finanzieller Sicht gewährleistet, und eine Belastung des Bundeshaushalts kann vermieden werden. Mit dem Zahlungsrahmen 2025–2028 und den Trassenerlösen von rund 5815 Millionen Franken stehen somit den ISB die gegenüber den Jahren 2021– 2024 zusätzliche Mittel für den Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur zur Verfügung.
Mit rund 11 788 Millionen Franken (78 %) ist der grösste Teil des Zahlungsrahmens für Investitionen in den Substanzerhalt vorgesehen. Für Betriebsabgeltungen sind rund 2533 Millionen Franken (17 %) vorgesehen. Für die Systemaufgaben Bahnstromversorgung, Zugkommunikation, Kundeninformation, Zugbeeinflussungssysteme, Telematik-Anwendungen, Interaktion Fahrzeug-Fahrweg und Lärm werden aus dem Zahlungsrahmen rund 594 Millionen Franken (4 %) zur Verfügung gestellt, davon rund 383 Millionen für Investitionen.
Aktuell sind 185 Millionen Franken (rund 1 %) für die LV-Reserve und für LV-Optionen vorgesehen, um bei Bedarf je nach Baufortschritt und Zustand der Anlagen zusätzliche Mittel an die ISB auszuzahlen. Die konkreten Mittel werden erst im Hinblick auf die Botschaft ausgewiesen und sind aktuell sehr knapp bemessen.
Die LV-Reserve dient zur Deckung unvorhersehbarer Ausgaben. Darunter fallen hauptsächlich grössere Naturschäden an den Eisenbahnanlagen. Schliesslich ist eine gewisse Reserve vorzuhalten, um gegebenenfalls auf den verstärkten Bedarf bei den Anschlussgleisen oder erhebliche Verschiebungen in den Substanzerhaltungsprogrammen reagieren zu können. Ebenfalls der Reserve zu entnehmen sind allfällige Investitionsbeiträge (à fonds perdu) für Investitionen in den Substanzerhalt von Seilbahnanlagen sowie für einen allfälligen Mehrbedarf bei den Systemaufgaben.
Die LV-Optionen dienen zur Finanzierung von Projekten, deren Umsetzung heute noch nicht gesichert ist. Sobald ein Options-Projekt umsetzungsreif ist, prüft das BAV