Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/41: Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 · 67 Seiten
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– Die ISB setzt ihre Anlagenstrategien so um, dass sie kontinuierlich die Effizienz der eingesetzten Finanzmittel (Kosten-Leistungs-Verhältnis) in Betrieb und Substanzerhalt erhöht.
– Die ISB gewährleistet mit ihrer Anlagenstrategie einen nachhaltigen und effizienten Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen und optimiert dabei die Investitions- und Folgekosten für Infrastruktur.
– Die ISB fördert Innovation und digitale Transformation und optimiert dabei kontinuierlich ihre Prozesse.
– Die ISB schafft die Grundlagen und Voraussetzungen für weitere Automatisierungs- und Digitalisierungsschritte in der Bahnproduktion generell sowie zum Beispiel für die Einführung der digitalen automatische Kupplung und die Nutzung von Wayside Intelligence für die Vereinfachung von Prozessen im Güterverkehr.
– Sie sucht aktiv die Zusammenarbeit mit anderen ISB, um bei Bedarf das erforderliche Knowhow sicherzustellen oder zu nutzen beziehungsweise um Beschaffungen, operative Tätigkeiten oder andere Projekte gemeinsam zu realisieren.
– Gemäss Artikel 10 Absatz 3 der Eisenbahnverordnung vom 23. November 198327 (EBV) erwartet der Bund, dass die ISB für einen energieeffizienten Betrieb sorgt, insbesondere die energieoptimierte Auslegung der Infrastruktur gewährleistet, die Energieeffizienz der Gebäude steigert sowie energieeffiziente Fahrzeuge nutzt. Im Rahmen der anstehenden Projekte soll sie immer anstreben, den Wirkungsgrad zu verbessern und den Anteil erneuerbarer Energie zu erhöhen. Anderenfalls kann die ISB seine Flächen zur Produktion erneuerbarer Energien zur Verfügung stellen.
– Das Unternehmen trägt der Klimastrategie, dem Lärmschutz und der Strategie Biodiversität Schweiz Rechnung und weist seinen Beitrag zur nachhaltigen Umweltentwicklung aus.
1.5 Netzzustand, Belastung und Auslastung
Die nachfolgenden Angaben zum Netzzustand 2022 (Kapitel 1.5) beruhen auf dem letzten verfügbaren Stand. Sie werden nach Einreichung der Jahresberichte 2022 im Hinblick auf die Botschaft aktualisiert und ergänzt.
Gestützt auf Artikel 5 Absatz 2 BIFG berichtet der Bundesrat alle vier Jahre der Bundesversammlung über den Anlagenzustand, die Belastung und die Auslastung der Bahninfrastruktur. Der aktuelle Bericht wird zusammen mit der Botschaft unterbreitet. Damit soll u. a. aufgezeigt werden, dass der wachsende Verkehr einen Einfluss auf den Anlagenzustand und den Aufwand für den Substanzerhalt hat. Hier werden die Grundaussagen des Berichts zusammengefasst.