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Vernehmlassung 2023/45: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2024 · 10 Seiten
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Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 2.15
Ziff. 5.2 Abs. 2bis
2bisAusgenommen von der Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme nach Absatz 2 sind erheblich beschädigte Industriebatterien. Die Mehrkosten, welche bei der Entsorgung anfallen, können die Händlerinnen den Verbraucherinnen in Rechnung stellen.
Ziff. 6.1 Abs. 3 Bst. c
3Die Organisation befreit Herstellerinnen von Fahrzeug- und Industriebatterien sowie von Fahrzeugen und Geräten, welche Fahrzeug- oder Industriebatterien enthalten, auf Gesuch hin von der Gebührenpflicht, wenn diese:
c. ihr vollständiges Gesuch bei der Organisation bis zum 31. Juli für eine Befreiung für das Folgejahr einreichen.
Ziff. 6.3 Abs. 1 und 2
1Gebührenpflichtige müssen der Organisation die Menge der in Verkehr gebrachten gebührenbelasteten Batterien nach deren Vorgaben melden. Die Meldung erfolgt monatlich, sofern die Gebührenpflichtigen mit der Organisation kein anderes zeitliches Intervall vereinbaren.
2Herstellerinnen, die nach Ziffer 6.1 Absatz 3 von der Gebührenpflicht befreit sind, müssen der Organisation nach deren Vorgaben jeweils bis zum 15. Januar und 15. Juli die Menge der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Batterien melden. Die Organisation stellt für die Meldung Formulare in schriftlicher oder elektronischer Form zur Verfügung. Sie leitet dem BAFU die eingegangenen Meldungen nach dessen Vorgaben weiter.
Ziffer 6.6bisRückerstattung der Gebühr
1Wer Batterien, auf denen eine Gebühr entrichtet worden ist, exportiert, hat auf begründetes Gesuch hin Anspruch auf Rückerstattung, abzüglich der bereits entstandenen Kosten.
2Gesuche um Rückerstattung der Gebühr müssen spätestens bis zum 31. März des nachfolgenden Jahres an die Organisation gestellt werden.
Ziff. 6.9 Abs. 1
1Die Organisation entscheidet durch Verfügung über:
a. Ausnahmen von der Gebührenpflicht;
b. Gesuche um Zahlungen an Dritte;
c. Gesuche um Rückerstattung der Gebühr.