Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)

EKSI wünscht, dass im VE-EpG verstärkt die notwendigen Instrumente und Regelungen auch für mögliche Szenarien bereitgestellt werden, welche vom aktuellen Wissen und von bisherigen Erfahrungen abweichen.

NEK wünscht, dass das Prinzip der Gesundheitskompetenz im EpG aufgenommen wird. Auch Die Hilfe und Pflege zuhause (Spitex) und generell der Privathaushalt als Gesundheits- und Behandlungsstandort sollen konsequent in das Gesetz aufgenommen werden.

Aerosuisse sieht die Bedürfnisse der Luftfahrt in der Vorlage als nicht berücksichtigt an.

ALETHEIA fordert, dass sich der Bundesrat und generell die Politik aus dem Gesundheitsmanagement zurückzieht. Die Politik in der Gesundheitspolitik sollte lediglich eine Unterstützungsfunktion haben.

ARTISET schlägt eine Erweiterung im Titel durch die Begriffe Epidemien- und Pandemiengesetz vor, um Unklarheiten vorzubeugen und den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu unterstreichen.

Caritas bittet zu prüfen, inwiefern die Frage, wie benachteiligte Bevölkerungsgruppen mit Informations- und Impfkampagnen besser erreicht und damit auch besser geschützt werden können, in der Verordnung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemienverordnung) aufgenommen werden kann.

FS kritisiert, dass international Gesundheitsvorschriften und ein Pandemievertrag mit der WHO ausgehandelt wird und man gleichzeitig parallel bereits mit der Revision des EpG beginnt. Der Akteur fordert zudem, dass die Gain-of-Function-Forschung weltweit verboten wird.

EAWAG hält es für eine syndromische Überwachung als unabdingbar, dass die Verbrauchszahlen aller Wirkstoffe (nicht nur Antibiotika) kostenfrei zugänglich sind.

IFF kritisiert, dass im Zusammenhang mit der Mitwirkung der Kantone an Entscheiden des Bundesrates in der Revision unterschiedliche Begriffe verwendet werden. Ausserdem beschränke die Revision sich im Grossen und Ganzen auf punktuelle Klärungen und teilweise kosmetische Retuschen. Viele Fragen, die sich im Verlaufe der vergangenen Pandemie gestellt haben, bleiben unterbelichtet. Es fällt auf, dass die Auswirkungen auf die Wirtschaft stark im Vordergrund stehen. Von den Auswirkungen der Epidemie und epidemischer Massnahmen auf die Grund- und Menschenrechte ist nicht die Rede. Es wird zusätzlich bemängelt, dass sich die Revision nicht in genügendem Ausmass mit dem Einbezug der Wissenschaft und dem Umgang mit Unsicherheit befasst. Schliesslich ist zu bedauern, dass keine neuen Ideen in Bezug auf das Beschwerderecht aufgenommen worden sind.

JUFA lehnt den VE-EpG insbesondere auch deswegen ab, weil eine Erweiterung der Kompetenzen vorgesehen sei, in den verfassungsrechtlich geschützten Bereich des innerfamiliären Zusammenlebens einzugreifen. Zudem müssten Einschränkungen der verfassungsrechtlich garantierten Familienfreiheit und der elterlichen Erziehungsrechte im ordentlichen Rechtssetzungsverfahren erfolgen.

KF fände es begrüssenswert, wenn im EpG die Wichtigkeit von sauberer Luft Erwähnung findet und ein Präventionskonzept die Wichtigkeit dieses Themas hervorstreicht.

KMU-Forum ist der Ansicht, dass im EpG verankert werden sollte, dass die vom Bund und den Sozialversicherungen zur Verfügung gestellten Mittel einer gerechten Verteilung unterliegen. Mehrere Mitgliederinnen und Mitglieder des KMU-Forums sind ausserdem der Ansicht, dass eine Bestimmung in den Gesetzentwurf aufgenommen werden sollte, die die Möglichkeit vorsieht, Unternehmen im Falle einer Epidemie finanzielle und praktische Unterstützung für Massnahmen im öffentlichen Interesse zu gewähren, die der Erkennung, Überwachung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und ihrer Folgen dienen.

Pro Senectute begrüsst, dass sowohl im Gesetzestext wie auch im erläuternden Bericht auf die Verwendung starrer Altersgrenzen zur Definition von Risikogruppen verzichtet wird.

LIBERTÉ fordert von den Personen, welche diese Revision des EpG verfasst haben, eine vollständige Transparenz ihrer Interessensbindungen im medizinischen Bereich, insbesondere an