Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)

der Epidemie unterbrechen oder massgeblich einschränken müssen. Zu den Anspruchsberechtigten gehören insbesondere auch Selbstständige sowie Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung. Es werden entsprechend verschiedenen Anpassungen im AVIG vorgeschlagen.

Dakomed, Cranio Suisse, Kinesuisse, KT Yoga Schweiz, NVS, Oda AM, Oda KT, SFV, SDV, SGS,

SMGP, SVHA, TVS, UNION und VRMS kritisieren, dass die Behörden mit den Änderungen viele Befugnisse für Massnahmen gegenüber der Bevölkerung erhalten, jedoch nur beschränkte bis keine Befugnisse gegenüber der Industrie bzgl. Produktion, Preis, Lizenzvergabe, Schadenersatz usw. haben. Die Akteure fordern, dass Bund und Kantone ihrer Verpflichtung gemäss Art. 118a der Bundeverfassung nachkommen - auch in der Bewältigung von Epidemien.

Gemäss Btvv, Ga-LU, Ga-NE, Ga-NW, Ga-VS, GGR, Gastrosuisse, SBCK, SCA, SCRHG und SFGV

sei im Covid-19-Gesetz (Art. 1 Abs. 2bis) sinnvollerweise geregelt, dass der Bundesrat seine Strategie auf die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ausrichtet. Dieser Grundsatz habe sich bewährt und sollte deshalb in einem Art. 4 Abs. 4 EpG aufgenommen werden.

AG, AR, BE, BS, NE, VD und VSKT sind der Ansicht, dass Schnittstellen zwischen dem EpG, dem HMG, dem LMG und dem TSG besser geklärt und dass die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen klar geregelt sein müssen. LU, TG und VKCS, wünschen, dass die in der Lebensmittelgesetzgebung und der Epidemiengesetzgebung festgelegten Zuständigkeiten und Kompetenzen sowohl in den Kantonen als auch auf Bundesebene klarer aufeinander abgestimmt bzw. Überschneidungen bereinigt werden. AG, BE und LU fehlen eine Grundlage, um in Tierhaltungen bei einer Zoonose Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen anordnen zu können. LU und TG sehen es als zweckmässig an, durch Lebensmittel übertragbare Krankheiten sowie allenfalls auch durch Tiere übertragene Krankheiten in einem eigenen Kapitel in der Epidemiengesetzgebung zu regeln.

EDU, SVP sowie AS, KMUfamilie, LB, N.I.E und vbfn fordern eine Aufarbeitung der Covid-19- Epidemie seitens Behörden und Politik, ohne welche eine Revision des EpG nicht möglich sei. Auch Gastrosuisse, SFGV und SGV USAM kritisieren, dass wesentliche Faktoren aus der Covid-19-Epidemie nicht in die Revision des EpG eingeflossen sind. Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen und KF bedauern, dass vorgängig zur Teilrevision EpG keine verwaltungsexterne Aufarbeitung der Covid-19-Epidemie erfolgte sowie, dass keine strukturierte und transparente Regulierungsfolgenabschätzung vorgenommen worden sei. Auch handle es sich beim VE-EpG um ein heterogenes Reformpaket ohne klares Konzept und inneren Zusammenhang. LB fordert eine gründliche Evaluation der bereits getroffenen Massnahmen. vbfn bewertet unter anderem kritisch, dass die möglichen Schädigungen durch Impfungen nicht aufgearbeitet und die Herstellerverträge nicht ungeschwärzt veröffentlicht wurden.

AG, AR, BS, LU, ZH und VSKT würden es begrüssen, wenn im EpG die Grundlage für ein ständiges, gemäss dem One-Health-Prinzip zusammengesetztes, wissenschaftliches Begleitgremium, welches sich mit dem Koordinationsorgan von Bund und Kantonen auch in «Friedenszeiten» regelmässig austauscht, geschaffen würde. Auch VD bedauert, dass ein solches ständiges Gremium oder auch die Thematik der Verbesserung der Organisation in Krisenzeiten der Bundesverwaltung in der Vernehmlassungsvorlage nicht thematisiert werden.

CH++, ISPM BE, MCID und PD kritisieren, dass Kohortenstudien in der Vernehmlassungsvorlage nicht erwähnt werden.

AZ, MFR und Réinfo Santé sind der Ansicht, dass im Vorentwurf von falschen Annahmen ausgegangen wird. Massnahmen und Entscheidungen während der Covid-19-Epidemie seien nicht ausreichend berücksichtigt und negative Auswirkungen auf die Gesellschaft und die öffentliche Gesundheit ignoriert worden. Alternative Ansätze und individuelle Behandlungen sollen stärker berücksichtigt werden. SFV und VRMS weisen darauf hin, dass die Komplementärmedizin traditionell viel Erfahrung in der Behandlung und Prävention von Infektionskrankheiten hat, indem sie einen