Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)
effiziente Zusammenarbeit sicherzustellen. Auch die Klärung oder präzisere Regelung der finanziellen Verantwortung und der praktischen Umsetzung bestimmter Massnahmen sind häufig genannte Anliegen. Den Prinzipien der fiskalischen Äquivalenz und Subsidiarität müssten über die gesamte Vorlage zwingend Rechnung getragen und entsprechend verschiedentlich Anpassungen vorgenommen werden. Zudem wünschen die Kantone und kantonalen Direktorenkonferenzen eine klare Regelung verschiedener Finanzierungsfragen, wie beispielsweise die Finanzierung von Zertifikatssystemen und die Kostenübernahme für diagnostische Analysen, die nicht von Versicherungen abgedeckt sind.
Im Bereich der Impfungen und des Durchimpfungsmonitorings fordern eine Mehrheit der Kantone die Bereitstellung einer einheitlichen Informatiklösung durch den Bund. Diese Lösung soll die Anmeldung, Registratur, Terminfindung und Impfdokumentation erleichtern und, nach Ansicht verschiedener Kantone, mit dem elektronischen Patientendossier sowie dem Meldesystem für übertragbare Krankheiten verbunden sein.
Die Massnahmen im Personenverkehr werden mehrheitlich begrüsst, jedoch wird auf die Notwendigkeit klarer Regelungen und Zuständigkeiten hingewiesen; die Personenfreizügigkeit soll zudem nur soweit nötig eingeschränkt werden. Hinsichtlich der Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern wird betont, dass die Kantone weiterhin die Verantwortung für die Sicherstellung der Versorgung tragen, während der Bund nur bei Versorgungsengpässen eingreifen soll.
Eine grosse Mehrheit der Kantone begrüsst die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für digitale Contact-Tracing Apps, wobei betont wird, dass die Verantwortung für den Vollzug des Contact-Tracings in der Zuständigkeit der Kantone liegt. Ebenfalls eine grosse Mehrheit der Kantone ist zudem der Ansicht, dass auf eine allgemeine Regelung für Finanzhilfen an Unternehmen (vgl. Art. 70a-70f) verzichtet werden sollte und stattdessen flexible, krisenangepasste Lösungen zu entwickeln seien.
Zusammengefasst zeigen die Rückmeldungen, dass die vorgeschlagenen Änderungen des EpG grundsätzlich positiv aufgenommen werden, jedoch mit wesentlichen Anpassungsvorschlägen und Forderungen nach klareren Definitionen, einer stärkeren Einbindung der Kantone und einer klaren Regelung der finanziellen Verantwortlichkeiten.
4.2.2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die Mitte begrüsst im Grundsatz die Revisionsvorlage, wobei verschiedentlich Anpassungen vorzunehmen seien. Wichtig seien insbesondere Verbesserungen betreffend die Klärung von Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen, die Digitalisierung im Gesundheitswesen, die Verbesserung der Datengrundlage sowie Massnahmen im Bereich der Versorgungssicherheit.
EDU und SVP kritisieren, dass vor der Lancierung des Gesetzgebungsprojekts keine unabhängige und kritische Aufarbeitung des staatlichen Krisenmanagements während der Covid-19-Epidemie vorgenommen wurde. Deshalb erachten sie die weitreichenden Revisionsvorschläge des VE-EpG als verfrüht und weisen sie kategorisch ab. Die EDU kritisiert unter anderem, dass durch den VE-EpG dem Bundesrat in Zukunft eine noch grössere Palette von Massnahmen zur Verfügung stehe, um in die physischen, psychischen und in die ökonomischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen. Auch würden die Revisionsvorschläge keine Bestimmungen beinhalten, welche die Bürgerinnen und Bürger gegenüber einem übereifrigen Staat wirksam schützen. Die Kernforderung der SVP besteht darin, dass auch im VE-EpG die Balance zwischen Gesundheitspolitik, gesellschaftlichem Zusammenleben und wirtschaftlichen Interessen in verschiedenen Lagen gewahrt bleibt. Gerade in schwierigen Zeiten oder Krisenzeiten sei die Einhaltung des Rechtsstaates absolut notwendig. Auch dürfe die Schweiz nicht einseitig an die WHO angebunden werden. Abgelehnt wird der VE-EpG aus unterschiedlichen Gründen, u.a. auch aufgrund des Fehlens von Schutzmassnahmen gegen die Diskriminierung von ungeimpften Personen oder Personen ohne Impfausweis.
Die FDP begrüsst, dass der Bundesrat die Lehren aus der Covid-19-Epidemie zieht und eine Revision des EpG vorschlägt. Es sei richtig, möglichst viel im ordentlichen Recht zu regeln, damit im