Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 131 Seiten
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von Infektionskrankheiten ist unter anderem im Gesetz Nr. 221 vom 17. Dezember 2012 über die Einrichtung von Überwachungssystemen und Registern im Gesundheitssektor eines Gesundheitssystems30 und im Erlass des Präsidenten des Ministerrats vom 3. März 2017 zur Identifizierung der Überwachungssysteme und Register für Mortalität, Tumore und andere Pathologien (Identificazione dei sistemi di sorveglianza e dei registri di mortalità, di tumori e di altre patologie)31 festgehalten. Diese Erlasse werden durch zahlreiche spezifische Ministerialerlasse ergänzt.
Das unten dargestellte Regelwerk der EU und die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) gelten für unsere Nachbarländer, sofern sie EU-Mitgliedstaaten sind.
Verhältnis zum EU-Recht
Die Covid-19-Epidemie hat gezeigt, wie wichtig eine enge Koordination und Zusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene ist. Übertragbare Krankheiten kennen keine Grenzen, und eine schnelle, koordinierte Reaktion mit unseren Nachbarländern und der EU ist von entscheidender Bedeutung. Daher bemüht sich die Schweiz seit Jahren um den Abschluss eines Gesundheitsabkommens mit der EU, das u. a. die Beteiligung der Schweiz an den relevanten Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU zur Bewältigung grenzüberschreitender Bedrohungen beinhaltet.
Im Bereich der übertragbaren Krankheiten ergänzt die EU die national ausgerichteten Strategien der Mitgliedstaaten, welche auf die Verhütung von menschlichen Krankheiten und Leiden abzielen. Gemäss Artikel 168 Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV)32 kann die EU – unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten – Fördermassnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der menschlichen Gesundheit sowie insbesondere zur Bekämpfung der weit verbreiteten schweren grenzüberschreitenden Krankheiten, Massnahmen zur Beobachtung, frühzeitigen Meldung und Bekämpfung schwerwiegender grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren erlassen.
Insbesondere infolge der Covid-19-Epidemie beschleunigte die EU seit 2020 die Revision ihres Rechtsrahmens für den Umgang mit Gesundheitskrisen. Dieses Reformpaket umfasst mehrere reglementarische Vorschläge für die Bekämpfung von Epidemien und Gesundheitskrisen:
− Verordnung (EU) 2022/2371 vom 23. November 2022 zu schwerwiegenden grenzüber-
schreitenden Gesundheitsgefahren33 und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU: Diese Verordnung bietet eine Grundlage für die Vorsorgeplanung und ein integriertes Überwachungssystem, enthält Vorgaben bezüglich Kapazitäten zur Risikobewertung und gezielten Reaktion, regelt Mechanismen für die gemeinsame Beschaffung medizinischer Gegenmassnahmen34 und sieht die Möglichkeit vor, gemeinsame Massnahmen auf EU-Ebene zu ergreifen, um künftigen grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren zu begegnen. Die Verordnung bekräftigt die zentrale Bedeutung des Frühwarn- und Reaktionssystems für die Vorsorge und Überwachung übertragbarer Krankheiten (Early Warning and Response System, EWRS) im Krisenmanagement. Das Warnsystem wurde ursprünglich Ende der 90er-Jahre eingeführt und später formell in den Beschluss Nr. 1082/2013/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG und in die Verordnung 2022/2371 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren aufgenommen. Es ermöglicht den Gesund-
30 Legge 17 dicembre 2012, n. 221, relativo alla istituzione dei sistemi di sorveglianza e dei registri nel settore sanitario, come modificato dall'art. 21 del decreto-legge 27 gennaio 2022, n. 4.
31 Pubblicato nella Gazzetta Ufficiale della Repubblica italiana (GU) n. 109, del 12 maggio 2017, mehrfach angepasst, namentlich per Ministerialerlass vom 7. März 2022 (Decreto 7 marzo 2022 Revisione del sistema di segnalazione delle malattie infettive (PREMAL). (22A02179)), Gazzetta Ufficiale (GU) n.82 del 7 aprile 2022.
32 ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 47.
33 Verordnung (EU) 2022/2371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zu schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU, ABl. L 314 vom 6.12.2022, S. 26–63.
34 Siehe auch Verordnung (EU) 2022/2372 des Rates vom 24. Oktober 2022 über einen Rahmen zur Gewährleistung der Bereitstellung von krisenrelevanten medizinischen Gegenmaßnahmen im Falle einer gesundheitlichen Notlage auf Unionsebene, ABl. L
314 vom 6.12.2022, S. 64.