Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 131 Seiten

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Bereits vor der Covid-19-Epidemie liess das BAG das Optimierungspotenzial des im Jahr 2016 in Kraft getretenen EpG eruieren. Diese Situationsanalyse zeigte Präzisierungsbedarf bei diversen Gesetzesartikeln26.

Während der darauffolgenden Erarbeitung des Gesetzesentwurfs wurden diverse Expertinnen und Experten für die juristische sowie fachliche Prüfung beigezogen. Gleichzeitig fand ein intensiver Austausch mit den Fachleuten der betroffenen Departemente, Bundesämter und der Kantone statt, um die Akzeptanz und die Vollzugstauglichkeit der revidierten bzw. neuen Gesetzesartikel auszuloten.

3 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht

Rechtsvergleich: Recht der Nachbarstaaten

In Frankreich sind die Bekämpfung von Epidemien und bestimmten übertragbaren Krankheiten sowie der Umgang mit schweren Gesundheitsbedrohungen und -krisen im «Code de la santé publique» geregelt. Die Bestimmungen dieses Erlasses setzen auf nationaler Ebene auch die Verpflichtungen um, die sich aus den Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV (2005) ergeben. Ergänzt werden sie durch verschiedene Verordnungen (décrets, arrêtés) und Verwaltungsvorschriften (circulaires)27. 2021 hat die französische Regierung die Strategie «France 2030» verabschiedet, die auch die Gesundheitskomponente «Innovation Santé 2030» enthält. In diesem Rahmen werden 7,5 Milliarden Euro für den Gesundheitssektor eingesetzt, um Biotechnologieprodukte zu produzieren, die digitale Gesundheit weiterzuentwickeln und übertragbare Krankheiten zu bekämpfen. Bei Letzterem besteht das Ziel darin, sich auf künftige Pandemien vorzubereiten und im Inland die Mittel bereitzustellen, um darauf reagieren zu können. Der Gesundheitsplan «Innovation Santé 2030» stellt insbesondere 752 Millionen Euro für die Prävention neu auftretender Infektionskrankheiten, aber auch für CBRN-Bedrohungen (CBRN steht für chemical, biological, radiological and nuclear) bereit, vor allem durch die Umsetzung von zwei wichtigen Forschungsprogrammen, die sich mit der Prävention und Überwachung neu auftretender Infektionskrankheiten befassen.

In Deutschland regelt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Pflichten und Kompetenzen im Umgang mit infektiösen Krankheiten. Das IfSG regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Weiterhin legt das Gesetz fest, welche Angaben von den Meldepflichtigen gemacht werden und welche dieser Angaben vom Gesundheitsamt weiter übermittelt werden. Zusätzlich werden die Meldewege dargestellt. Die Bekämpfung von Infektionskrankheiten wird auch durch andere Gesetze und Strategien verstärkt, wie das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)28, die Verordnung über die Meldepflicht bei Aviärer Influenza beim Menschen (AIMPV), die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fällen (IfSGKoordinierungs-VwV), die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) oder der Nationale Pandemieplan für Deutschland (NPP). Die Umsetzung der IGV (2005) in nationales Recht erfolgt durch spezifische Erlasse.

In Österreich werden die IGV (2005) durch das nationale Epidemiegesetz umgesetzt. Dieses Gesetz wurde als Grundlage zur Erkennung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten erlassen. Ziel ist die Ausbreitung von Infektionskrankheiten mit hohem Gefährdungspotenzial für die öffentliche Gesundheit zu verhindern. Das AIDS-Gesetz, das Geschlechtskrankheitengesetz und das Tuberkulosegesetz stehen ergänzend zum Epidemiegesetz, um die Verbreitung von Krankheiten mit spezifischen Charakteristika überwachen und verhindern zu können.

In Italien basiert die Bekämpfung von Epidemien und ansteckenden Krankheiten auf den Artikeln 253 und 254 des konsolidierten Textes des Gesundheitsgesetzes.29. Die Überwachung

26 Bundesamt für Gesundheit, Situationsanalyse «Umsetzung des Epidemiengesetzes (EpG)»

27 Vgl. z. B. Arrêté du 24 novembre 2009 modifiant la liste des centres nationaux de référence pour la lutte contre les maladies transmissibles et des laboratoires associés; Arrêté du 16 avril 2007 relatif à la notification obligatoire des cas de tuberculose.

28 Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz), Bundesgesetzblatt Teil I 2020 Nr.

6 vom 13.02.2020

29 Testo unico delle leggi sanitarie, approvato con regio decreto 27 luglio 1934, n. 1265