Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 131 Seiten

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Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage

Einleitung

Das Epidemiengesetz vom 28. September 20121 (EpG) ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten, nachdem es im Nachgang der Erfahrungen mit der Lungenkrankheit SARS (schweres akutes respiratorisches Syndrom) und der H1N1-Pandemie einer Totalrevision unterzogen wurde.

Mehrere Jahre Vollzug des Gesetzes, inkl. zwei Jahre Covid-19-Krise, haben erneuten Revisionsbedarf aufgezeigt. Am 19. Juni 2020 beauftragte der Bundesrat das EDI, die Revisionsarbeiten für das EpG an die Hand zu nehmen und spätestens Ende November 2023 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. Die Revisionsarbeiten und das zukünftige EpG sollen sich daran orientieren, wie man basierend auf den in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen die Schweizer Bevölkerung noch besser vor zukünftigen Bedrohungen durch übertragbare Krankheiten, inkl. Pandemien, Epidemien und besonderen Ereignissen, schützen kann. Dabei soll Bewährtes beibehalten und anpasst werden, was sich nicht bewährt hat. Erkannte Lücken im Gesetz werden gezielt geschlossen.

Verschiedene Evaluationen zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie, die für das vorliegende Revisionsprojekt massgeblich sind, liegen mittlerweile vor (vgl. 1.2). Sowohl Bund als auch Kantone haben dazu umfangreiche Berichte präsentiert, die unter anderem zeigen, wie wichtig eine gute Zusammenarbeit zwischen und innerhalb der verschiedenen Staatsebenen ist. Die Aufarbeitung der Epidemie ist jedoch ein längerer Prozess, und verschiedene Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. So stehen beispielsweise diverse Berichte in Erfüllung von politischen Vorstössen zu Covid-19 noch aus. Die Revision des EpG ist schliesslich nur ein Element bei der Aufarbeitung und der Umsetzung der daraus resultierenden Erkenntnisse. So werden beispielsweise auch das Militärgesetz, das Lebensmittelgesetz oder der Influenza-Pandemieplan Schweiz revidiert.

Neben der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Bewältigung künftiger Epidemien, Endemien und besonderer Ereignisse soll mit der Revision EpG zudem ein besonderer Fokus auf weitere zukünftige Herausforderungen der öffentlichen Gesundheit gelegt werden:

− Antimikrobielle Resistenzen: Dank Antibiotika sind viele bakterielle Erkrankungen heutzu-

tage heilbar, wodurch langwierige Behandlungen, schwerwiegende gesundheitliche Folgen und Todesfälle reduziert werden können. Bei unsachgemässem Einsatz können allerdings resistente Krankheitserreger entstehen, die dazu führen, dass Antibiotika ihre Wirkung verlieren. Die Problematik der Zunahme von antimikrobiellen Resistenzen wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als grösstes Risiko für die öffentliche Gesundheit der Zukunft gesehen und auch in der Schweiz zeigen sich trotz der erfolgreichen Umsetzung der nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) grosse Herausforderungen.

− Therapieassoziierte Infektionen: Ungefähr 70 000 Menschen infizieren sich jedes Jahr in

der Schweiz während einer Spitalbehandlung mit einem Krankheitserreger (darunter resistente Erreger) – mit teilweise gravierenden Folgen. Rund 2000 Personen sterben sogar an der Infektion.2 Die Kostenfolgen durch diese therapieassoziierten Infektionen sind hoch und könnten in Zukunft durch resistente Keime noch zunehmen.

− Versorgungssicherheit: Die Versorgungssicherheit wichtiger medizinischer Güter wie Arz-

neimittel oder Schutzausrüstungen ist mangelhaft. Die weltweite Konzentration auf wenige Anbieter aufgrund der Globalisierung, die im Vergleich zu anderen Ländern wenig ausgebauten Produktionskapazitäten in der Schweiz und die dadurch schwierige Diversifizierung der Beschaffungsquellen führen zu einer überdurchschnittlich hohen Abhängigkeiten von ausländischen Anbietern. Zudem führen ökonomische Optimierungen, wie beispielsweise

1 SR 818.101

2 Nationale Strategie zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von healthcare-assoziierten Infektionen (Strategie NOSO); Schätzung auf Baiss einer Prävalenzstudie, nach der 7,2 % der hospitalisierten Patientinnen und Patienten an einer HAI erkranken.