Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 131 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht
die Just in Time Konzeption zu tieferen Lagerbeständen entlang der gesamten Versorgungskette. Dies führt zu einer tieferen Resilienz des Systems und Störungen. Zugleich hat Covid-19 gezeigt, dass auch Länder in der EU nicht zögerten, den Durchfluss von Waren in die Schweiz zu stören, z. B. durch Exportverbote. Nicht nur in Situationen einer besonderen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit, sondern auch in der Normallage ist die Versorgung beispielsweise mit Antibiotika oder Impfstoffen eingeschränkt.
Weiter berücksichtigt werden Aspekte wie die enge Verbindung der Gesundheit von Mensch und Tier (One Health), Einflüsse des Klimawandels sowie die Auswirkungen einer Gesundheitskrise auf alle gesellschaftlichen Bereiche und die Wirtschaft.
Erfahrungen mit Covid-19
Bei der Bewältigung der Covid-19 Epidemie wurden vielfältige Erfahrungen gesammelt, inwiefern die Bestimmungen des aktuell geltenden EpG dazu geeignet waren, einer grossen Bedrohung der öffentlichen Gesundheit zu begegnen. Um diese Erfahrungen aufzubereiten haben Bundesstellen, Kantone und parlamentarische Kommissionen mehrere Untersuchungen mit unterschiedlichem Fokus erstellt bzw. in Auftrag gegeben. Die Berichte, welche für das vorliegende Revisionsprojekt die grösste Relevanz haben, sind im Folgenden kurz aufgeführt, wobei Empfehlungen mit explizitem Bezug zum EpG erwähnt werden:
− Im Auftrag des Bundesrates erstellte die Bundeskanzlei (BK) zwei «Berichte zur Auswer-
tung des Krisenmanagements der Bundesverwaltung». Im ersten Bericht3 wird der Zeitraum von Februar bis August 2020 betrachtet mit dem Ziel, zu analysieren, inwiefern das Krisenmanagement effektiv und effizient war. Grundsätzlich wird das Krisenmanagement der Bundesverwaltung im betrachteten Zeitraum positiv bewertet. Während die Bundesverwaltung demnach mehrheitlich effektiv gearbeitet hat, besteht bezüglich der Effizienz Verbesserungspotenzial. Der Bericht identifiziert Handlungsbedarf in den Bereichen der Grundlagen des Krisenmanagements, des Kriseneinstiegs, der Zusammenarbeit der Krisenstäbe, der Qualität der Produkte, der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, der Zusammenarbeit mit weiteren nationalen und internationalen Akteuren sowie der Kommunikation. Insgesamt werden elf Empfehlungen an den Bundesrat adressiert, welche verschiedene Ämter und Departemente betreffen.
− Der zweite Bericht der BK4 widmet sich dem Zeitraum vom August 2020 bis Oktober 2021.
Sein Fokus liegt auf der Zusammenarbeit im föderalen System Schweiz, der Zusammenarbeit mit der Wissenschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit der Bundesverwaltung. Auch dieser Bericht kommt zum Schluss, dass das Krisenmanagement der Bundesverwaltung insgesamt relativ gut funktioniert hat, jedoch nicht gleichmässig in allen Phasen. In neun Handlungsfeldern formuliert die Bundeskanzlei insgesamt 13 Empfehlungen. Der dringlichste Handlungsbedarf wird dabei bezüglich der Organisation des Krisenmanagements der Bundesverwaltung, bei der Koordination und Konsultation im föderalen System sowie beim Einbezug der Wissenschaft ins Krisenmanagement der Bundesverwaltung geortet. Gemäss Empfehlung 8 sollen mittels der Revision des EpG die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die Verwendung einheitlicher, international anerkannter Standards für den digitalen Informationsaustausch zu übertragbaren Krankheiten verpflichtend wird und die technischen Voraussetzungen hierfür festgelegt werden. Der Bundesrat hat die Empfehlungen aus beiden Berichten der BK angenommen und entsprechende Umsetzungsaufträge an die BK und Departemente erteilt.
− Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte befassen sich in
ihrem im Mai 2022 veröffentlichten Bericht5 mit der Krisenorganisation des Bundes zur Pandemiebewältigung. Sie fokussieren sich insbesondere auf die Tätigkeiten und Koordination
3 Bundeskanzlei (2020). Bericht zur Auswertung des Krisenmanagements in der Covid-19-Pandemie (1. Phase / Februar bis August 2020)
4 Bundeskanzlei (2022). Bericht zur Auswertung des Krisenmanagements der Bundesverwaltung in der Covid-19-Pandemie (2. Phase / August 2020 bis Oktober 2021)
5 GPK-N/S (17.05.2022). Krisenorganisation des Bundes für den Umgang mit der Covid-19-Pandemie (Januar bis Juni 2020); BBl 2022 1801.