Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 131 Seiten

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der Covid-19-Taskforce des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), des Bundesstabs Bevölkerungsschutz (BSTB) sowie des Krisenstabes des Bundesrates Corona (KSBC) im Zeitraum von Januar bis Juni 2020. Der Bericht kommt zum Schluss, dass einzelnen Gremien nicht immer die ihnen zugedachten Rollen übernahmen und die Zuständigkeiten und gegenseitige Koordination nicht ausreichend definiert war. Basierend auf den Erkenntnissen formulieren die GPK zwei Vorstösse sowie elf Empfehlungen. In drei davon wird das EpG explizit erwähnt. Gemäss Empfehlung 1 soll der Bundesrat prüfen, ob die Krisenorganisation des EDI und des BAG im EpG präziser geregelt werden sollte. In der Empfehlung 5 wird angeregt, dass Überlegungen zur Zusammenarbeit zwischen dem mit der Krisenbewältigung zuständigen Bundesamt bzw. dem «Fach-Krisenstab» und anderen Akteuren bei der Revision des EpG miteinbezogen werden. Mit der Empfehlung 10 schliesslich schlagen die GPK vor, in künftigen Krisen frühzeitig Überlegungen zur Krisenorganisation anzustellen und zu prüfen, ob entsprechende Beschlüsse automatisch an die Feststellung der «besonderen Lage» geknüpft werden sollen. Der Bundesrat hat am 23. September 2022 zu den Empfehlungen der GPK Stellung genommen6 und signalisiert, diese Empfehlungen bei der Revision des EpG zu berücksichtigen bzw. prüfen. Die Empfehlungen sollen dabei in einer integralen, koordinierten und inhaltlich mit den Erkenntnissen aus anderen Untersuchungen abgestimmten Form aufgenommen werden. Eine Verknüpfung des Beschlusses über die Krisenorganisation und die Zuständigkeiten der verschiedenen beteiligten Organe mit der Feststellung der «besonderen Lage» erachtet er jedoch nicht als zielführend. Dies, weil sich eine Krise stets entwickelt und zu Beginn deshalb oftmals nicht abschliessend erkennbar ist, welche Amtsstellen wirklich involviert sein werden.

− Die GPK des Nationalrates (GPK-N) veröffentlichte im September 2022 einen Bericht zur «Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der wirtschaftlichen Landesversorgung in der Covid-19-Pandemie»7. Darin untersucht sie die Rolle der wirtschaftlichen Landesversorgung vor und während der Pandemie, deren Rechtsgrundlagen sowie die Aufgabenverteilung zwischen den involvierten Verwaltungseinheiten zu Beginn der Krise. Die GPK-N richtet insgesamt sieben Empfehlungen an den Bundesrat, wovon eine direkt Bezug auf das EpG nimmt. So soll der Bundesrat laut Empfehlung 1 prüfen, den Anwendungsbereich von Artikel 44 EpG zur Versorgung mit Heilmitteln auf alle in einer Epidemie notwendigen medizinischen Güter auszuweiten. Zwei weitere Empfehlungen betreffen eine grössere Verbindlichkeit und bessere Umsetzung der Vorgaben des Pandemieplans. Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2022 zu den Empfehlungen der GPK-N Stellung genommen8 und kommuniziert, die Empfehlungen bei der Revision des EpG zu berücksichtigen. Dies beinhaltet unter anderem, dass eine Präzisierung von Artikel 44 geprüft sowie die Verbindlichkeit der Vorgaben und Empfehlungen des Pandemieplans unter anderem über Bestimmungen im EpG gesteigert werden sollen.

− Der Bericht der GPK-N vom 30. Juni 2023 beleuchtet am Beispiel der Ausweitung des Anwendungsbereichs des Covid-19-Zertifikats die Einschränkung der Grundrechte während der Covid-19-Bewältigung9. Anhand dieses konkreten Beispiels untersuchte die Kommission, wie die zuständigen Bundesbehörden EDI, BAG und BJ die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einschränkung von Grundrechten prüften, ob das Resultat der Prüfung unter dem Aspekt der Rechtmässigkeit angemessen war und welche Lehren aus diesem Beispiel für die Zukunft gezogen werden können. Sie gelangt aufgrund ihrer Abklärungen zum Schluss, dass das EDI, das BAG und das BJ vorliegend – auf der Grundlage des damaligen Wissensstands und angesichts der pandemiebedingten Ausnahmesituation – die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Kriterien angemessen prüften und umsetzten. Die GPK-N empfiehlt jedoch unter anderem, bei der Revision des

6 Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September 2022 zum Bericht der GPK-N/S «Krisenorganisation des Bundes für den Umgang mit der Covid-19-Pandemie (Januar bis Juni 2020)»; BBl 2022 2392.

7 GPK-N (02.09.2022). Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der wirtschaftlichen Landesversorgung in der Covid-19-Pandemie; BBl 2022 2358.

8 Stellungnahme des Bundesrates vom 2. Dezember 2022 zum Bericht der GPK-N «Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der wirtschaftlichen Landesversorgung in der Covid-19-Pandemie»; BBl 2022 3192.

9 GPK-N (30.06.2023). Wahrung der Grundrechte durch die Bundesbehörden bei der Bekämpfung der Covid‑19-Pandemie am Beispiel der Ausweitung des Covid‑Zertifikats; BBl 2023 1956.