Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 131 Seiten

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Erkennung und Überwachung allgemein

In Bezug auf die Erkennung und Überwachung besteht folgender Handlungsbedarf:

− Verfügbarkeit von Daten: Damit Bund und Kantone ihre Aufgaben im Rahmen des EpG

wahrnehmen und auf einen Ausbruch oder eine Epidemie übertragbarer Krankheiten effektiv und effizient reagieren können, bedarf es einer umfassenden und aktuellen Datengrundlage und definierter Prozesse und Zuständigkeiten. Die Datensätze müssen je nach Inhalt auf der Individual-, der Organisations-, der kantonalen und der nationalen Ebene verfügbar sein. Die Bewältigung der Covid-19-Epidemie hat Lücken in allen Gebieten und auf allen Ebenen zutage gebracht.

− Anpassung und Digitalisierung der Meldesysteme: Bereits vor Covid-19 wurden im BAG

Arbeiten zur Anpassung der Meldesysteme zwecks digitaler Einbindung aller Partner initiiert. Wegen der hohen Komplexität der Systemlandschaft, der vielen Akteure und diversen IT-Lösungen sowie des heterogenen Digitalisierungsstands konnten die notwendigen Arbeiten während der Covid-19-Epidemie nicht weitergeführt werden. Die Sensibilität der erfassten Gesundheitsdaten erhöht die Komplexität der notwendigen Arbeiten zusätzlich. Die während der Covid-19-Epidemie schnell implementierten «ad-hoc»-Lösungen, mit denen die Meldungen von Testdaten bzw. medizinischen Befunden der Laboratorien, Spitäler und Ärzteschaft automatisiert wurden, decken die Anforderungen an ein nachhaltiges und standardisiertes Überwachungssystem nicht.

− Komplexe Zuständigkeiten und Prozesse in den Bereichen Mensch, Tier und Umwelt (One

Health): Die Gesundheit von Mensch und Tier und die Umwelt sind eng miteinander verknüpft. Dies verlangt eine enge Zusammenarbeit der betroffenen Behörden, um bessere Resultate für die öffentliche Gesundheit zu erzielen. Dies zeigt sich insbesondere bei der Erkennung und Überwachung von Krankheitserregern, die z. B. vom Tier oder einem Lebensmittel auf den Mensch übergehen können. Im geltenden Recht fehlen zum Teil die notwendigen Bestimmungen zur Zusammenarbeit der involvierten Behörden sowie auch die gesetzliche Grundlage für ein nationales Informationssystem, in welches die Ergebnisse von genetischen Sequenzierungen von Krankheitserregern eingegeben, analysiert und abgeglichen werden können.

− Neue technische und medizinische Errungenschaften: Die wissenschaftlichen, technischen

und medizinischen Erkenntnisse entwickeln sich ständig weiter. Zum Beispiel wurde während der Covid-19-Epidemie das nationale Abwassermonitoring von Sars-CoV-2 aufgebaut und die neusten Methoden der genetischen Sequenzierung von Krankheitserregern (z.B. Whole Genome Sequencing) verwendet, um die weltweit zirkulierenden Virenstämme zu vergleichen und zu analysieren. Auch bei Laboruntersuchungen bieten diagnostische Instrumente neue Möglichkeiten; deren breitere Anwendung soll für die Zukunft geregelt werden.

Antimikrobielle Resistenzen15 und therapieassoziierte Infektionen

Viele bakterielle Erkrankungen sind heutzutage dank Antibiotika heilbar. Ohne diese Arzneimittel hätten sie schwerwiegende gesundheitliche Folgen bis hin zum Tod. Antimikrobielle Substanzen sind damit eine der wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin. Diese Errungenschaft ist jedoch gefährdet: Antibiotika werden teilweise unsachgemäss eingesetzt und dadurch entstehen vermehrt resistente Krankheitserreger, die sich weltweit und auch in der Schweiz ausbreiten. Aufgrund dieser Entwicklungen sind antimikrobielle Substanzen immer weniger wirksam.

15 In diesem Abschnitt geht es um «antimikrobielle Substanzen» und um Krankheitserreger, die gegen diese Substanzen resistent sind. Antimikrobielle Substanzen hemmen das Wachstum von Mikroorganismen oder töten diese ab. Antibiotika, also Arzneimittel die gegen Bakterien gerichtet sind, sind das bekannteste Beispiel für solche Substanzen. Neben Bakterien können jedoch auch andere Mikroorganismen (zum Beispiele Pilze) resistent werden. Deswegen wird hier meistens der Begriff der antimikrobiellen Substanzen verwendet. Der leichteren Lesbarkeit wegen ist jedoch an manchen Stellen von «Antibiotika» oder «Antibiotikaresistenz» die Rede.