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Vernehmlassung 2023/53: Verkehrsflächen für den Langsamverkehr · 5 Seiten

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Signalisationsverordnung «%ASFF_YYYY_ID»

d. für die Kennzeichnung von Fahrrad- und Motorfahrradgegenverkehr in Einbahnstrassen, wenn kein Radstreifen vorhanden ist;

e. auf Rechtsabbiegestreifen, auf denen die Fahrräder und Motorfahrräder entgegen dem allgemeinen Verkehr geradeaus fahren dürfen; in diesem Fall wird das Symbol mit gelben Richtungspfeilen ergänzt;

Art. 79 Abs. 4 Bst. f

4Parkfelder können mit einem markierten Symbol für folgende Fahrzeugarten und Benutzergruppen reserviert werden:

f. mit dem Symbol «Lastenfahrrad» (5.31.1) für Fahrräder und Motorfahrräder zum Transport von Kindern, Mitfahrenden oder Sachen sowie für Fahrräder und Motorfahrräder mit einem Anhänger.

II

Anhang 2 wird gemäss Beilage geändert.

III

Diese Verordnung tritt am … in Kraft.

«$$SmartDocumentDate» Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain Berset

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr