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Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 124 Seiten
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Verordnung über die landwirtschaftliche Forschung «%ASFF_YYYY_ID»
c. Unterstützung einer ökologisch nachhaltigen Nutzung der Ressourcen sowie Beitrag zur Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt und zur Entwicklung und Pflege vielfältiger Kulturlandschaften.
3Sie ist namentlich ausgerichtet auf die Bedürfnisse:
a. der in der Land- und Ernährungswirtschaft, der Bildung und der landwirtschaftlichen Beratung tätigen Personen und Organisationen;
b. der Konsumentinnen und Konsumenten;
c. der Verwaltung.
2. Abschnitt: Landwirtschaftliche Forschungsanstalt Agroscope
Art. 3 Organisation
1Der Direktor oder die Direktorin des BLW nimmt die strategische Leitung über Agroscope wahr.
2Agroscope wird durch eine Leiterin oder einen Leiter geführt.
3Der zentrale Forschungscampus in Posieux ist Hauptsitz der Geschäftsleitung sowie Zentrum für Laborinfrastrukturen und Forschungstechnologie, tierbezogene Forschung und Lebensmittel- und Ernährungsforschung.
4Die regionalen Forschungszentren in Changins und Reckenholz bearbeiten die Pflanzenzüchtung und Sortenentwicklung, die Agrarökologie und natürliche Ressourcen, den Pflanzenschutz sowie ackerbauliche Anbausysteme.
5Die dezentralen Versuchsstationen bearbeiten in Zusammenarbeit mit kantonalen Stellen, Branchenverbänden und Forschungsinstitutionen anwendungs- und praxisorientierte Forschungsfragen im jeweiligen lokalen Kontext. Sie können zeitlich befristet sein.
6Das BLW erlässt über die Führung, die Organisation, die Aufgaben und die Zuständigkeiten von Agroscope eine Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung.
Art. 4 Aufgaben von Agroscope
1Agroscope hat folgende Aufgaben:
a. Forschung und Entwicklung zugunsten der Land- und Ernährungswirtschaft;
b. Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen für die Gesetzgebung des Bundes, Expertise, Evaluation und Monitoring im Sinne der Ressortforschung des Bundes;
c. Vollzugsaufgaben im Rahmen der Landwirtschaftsgesetzgebung und im Rahmen von Vereinbarungen mit anderen Bundesämtern.
2Agroscope macht die Ergebnisse ihrer Tätigkeit den Interessierten und der Öffentlichkeit zugänglich, insbesondere durch Beratung, Zusammenarbeit in den Versuchsstationen, Lehre, praxisorientierte und wissenschaftliche Publikationen, Expertisen,