Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten

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Direktzahlungsverordnung

Im Rahmen der Einführung des zentralen Informationssystems für das Nährstoffmanagement wird per 2027 ein zentraler Web-Services für die Berechnung und Freigabe der digitalisierten Nährstoffbilanz eingeführt. Die entsprechenden Bestimmungen treten erst ab 1. Januar 2027 in Kraft – ab diesem Zeitpunkt ist die Nutzung des Berechnungsservices obligatorisch. Die Entwicklung des Berechnungsservice erfolgt jedoch vorgängig und für die Spezifikationen müssen die Beschlüsse betreffend die Methode Suisse-Bilanz vorliegen. Deshalb muss die Verordnungsanpassung zwingend bereits im Jahr 2024 beschlossen werden. Dies stellt auch sicher, dass sich die betroffenen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter und die Vollzugsbehörden ausreichend vorbereiten können.

2.7 Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen bilden die Artikel 70 Absatz 3, 70a Absätze 3–5, 70b Absatz 3, 71 Absatz 2, 72 Absatz 2, 73 Absatz 2, 75 Absatz 2, 76 Absatz 4 (BBl 2023 1527), 77 Absatz 4, 170 Absatz 3 und Artikel 177 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG; SR 910.1).