Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten

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Direktzahlungsverordnung

2.4.2 Kantone

Für die Kantone wird die neue Voraussetzung des Versicherungsschutzes zusätzliche Administration bedeuten.

An den Zuständigkeiten und Prozessen für den Nachweis einer ausgeglichenen Nährstoffbilanz ändert sich nichts. Mit der Digitalisierung entstehen aber auch für die Kantone Synergien, die den Vollzugsaufwand verringern: Die elektronisch freigegebenen Bilanzen werden dem kantonalen Agrarvollzug digital zur Verfügung gestellt und der grosse Teil der für die Berechnung der Bilanz benötigten Dokumente ist ebenfalls digital greifbar.

Die Kantone müssen die Auswirkungen nach dem Bau von Photovoltaik-Grossanlagen auf Sömmerungsbetrieben prüfen. Diese zusätzlichen Aufgaben betreffen die Alpkantone.

Ergänzend zur Verordnungsänderung im Bereich Abschwemmung und Abdrift wird gemeinsam mit den Vollzugs- und Kontrollstellen bis ca. Mitte 2024 ein Merkblatt erarbeitet, das sich an Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, kantonale Vollzugsstellen und Kontrollstellen richtet. Damit soll noch mehr Klarheit in der Umsetzung geschaffen werden. Mit der vorliegenden Verordnungsänderung wird auch klar gestellt, dass der Vollzug der PSMV und der DZV in Bezug auf Abschwemmung und Abdrift entflechtet ist. Die Kantone sind frei, ob sie die Kontrollen kombinieren wollen oder nicht.

Zusammenführung Landschaftsqualitäts- und Vernetzungsprojekte: die Zusammenführung der bisherigen Projektstrukturen und die Berücksichtigung neuer Planungsgrundlagen führt in den Jahren 2025 und 2026 zu einem hohen Initialaufwand. Ab dem Jahr 2027 führt die deutlich geringere Anzahl Projekte sowie die Verschlankung der Berichterstattung auch für die Kantone zu einer Entlastung.

Was ändert bei den 3,5 Prozent BFF ist die Bezugsgrösse, ein zusätzlich anrechenbares Element und eine Ausnahmebestimmung. Die Agrarinformationssysteme müssen deshalb lediglich in geringem Umfang angepasst werden und ein digitalisierter Vollzug bleibt gewährleistet. Auch hinsichtlich der Beratung sind keine grossen Zusatzaufwände zu erwarten.

2.4.3 Volkswirtschaft

Schätzungsweise 4'400 Betriebe4 dürften neu von der Voraussetzung zum Versicherungsschutz betroffen sein. Sie müssen entsprechende Versicherungen abschliessen und Prämien bezahlen (ca.

300-500 Fr./Monat), erhalten im Gegenzug aber auch Leistungen von den Versicherungen.

Die Nährstoffbilanz ist eine der aufwändigsten Dokumentationen im Vollzug der Direktzahlungen. Mit der digitalisierten Nährstoffbilanz können die Landwirtschaftsbetriebe administrativ namhaft entlastet werden. Bisher unausweichliche Redundanzen bei der Erfassung von Daten und der Dokumentation der Aufzeichnungen werden darüber beseitigt, dass praktisch sämtliche benötigten Daten für jeden Betrieb ohne Zusatzaufwand zusammengezogen, dokumentiert und im Nährstoffbilanzrechner verarbeitet werden können. Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter behalten wie bisher die Hoheit über ihre Daten: Ergebnisse der Nährstoffbilanzberechnung werden für den Vollzug erst mit dem definitiven Abschluss einer Kontrollbilanz zugänglich gemacht.

Mit der Zusammenführung der projektbasierten regionalisierten Instrumente zum Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität können Aufwand und Kosten für die Landwirtschaftsbetriebe ab dem Jahr 2027 deutlich reduziert werden.

4 2027 werden es rund 40'000 direktzahlungsberechtigte Betriebe sein; zwei Drittel sind verheiratete Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen; von diesen verheirateten Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen zahlen zwei Drittel ihrer mitarbeitenden Ehepartnerin oder ihrem mitarbeitenden Ehepartner einen Lohn aus und diese sind vermutlich versichert; ausserdem dürften von diesen verbleibenden Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern aufgrund von Ausnahmebestimmungen (über 55-jährig, tiefes steuerbares Einkommen, juristische Person, kein Zweiverdienerabzug) schätzungsweise die Hälfte ausgenommen sein.