Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht
Vernehmlassung Einleitung
Verordnung Vorschläge zur Stellungnahme Seite (SR-Nr.)
Delegation der jährlichen Veröffentlichung der Liste des verfügbaren biologischen Saatguts und vegetativen Vermehrungsmaterials an das FiBL;
• Einführung spezifischer Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel für Heimtiere;
• Anpassung verschiedener Bestimmungen zur Sicherstellung der Äquivalenz mit den Bio-Richtlinien der EU.
Landwirtschaftliche • Der Bundesrat setzt die Motion Schmid Martin 21.3804 «Än-70
Zonen-Verordnung, derung der Landwirtschaftlichen Zonen-Verordnung im Zu-SR 912.1 sammenhang mit Meliorationen» um. Im Rahmen von land-
wirtschaftlichen Gesamtmeliorationen soll künftig ein flächengleicher Abtausch zwischen Sömmerungsflächen aus dem Sömmerungsgebiet und landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) aus dem Berg- und Talgebiet möglich sein.
Strukturverbesserungs- Das Parlament hat im Rahmen der AP22+ folgende Massnamen75
verordnung (SVV), beschlossen, die mit dieser Verordnungsänderung umgesetzt SR 913.1 werden:
• Anpassung der minimalen Betriebsgrösse für gemeinschaftliche Massnahmen auf 1.0 SAK (Art. 88 Abs. 2 LwG);
• Einführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung für einzelbetriebliche Massnahmen (Art. 89 Abs. 1 LwG);
• Investitionskredite werden gewährt für Erzeugnisse der Aquakultur, Algen und Insekten und weitere lebende Organismen (Art. 3 Abs. 3bis LwG);
• Neu werden Beiträge auch für landwirtschaftsnahe Tätigkeiten (Art. 87a Abs. 1 Bst. b Ziff. 3 LwG) und in der Tal- und Hügelzone für die Verarbeitung, Lagerung und den Verkauf von Produkten ausgerichtet (Art. 87a Abs. 1 Bst. b Ziff. 1 LwG);
• Neu kann der Grundstückkauf mit einem Investitionskredit finanziert werden (Art. 87a Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 LwG);
• Die Anschaffung von Feldrobotern sowie elektrobetriebenen Motormähern und landwirtschaftlichen Traktoren ohne fossile Treibstoffe wird gefördert (Art. 87a Abs. 1 Bst. d Ziff. 1 LwG).
Verordnung über die sozi- • Die Bestimmungen der SBMV und der SVV werden harmo-101
alen Begleitmassnahmen nisiert. Für Betriebshilfedarlehen zur Erleichterung der vorin der Landwirtschaft zeitigen Betriebsaufgabe ist keine minimale Betriebsgrösse (SBMV), SR 914.11 erforderlich. Der Grenzbetrag nach Artikel 81 LwG wird ohne
den Saldo von früheren Investitionskrediten und Betriebshilfedarlehen berechnet.
Verordnung über die Agroscope:105
landwirtschaftliche For- • Der Bundesrat hat am 8. Mai 2020 die Standortstrategie Agschung (VLF), SR 915.7 roscope verabschiedet. Die neue Struktur von Agroscope
wird in Art. 3 (ehemaliger Art. 4) festgehalten.
• Umsetzung Motion 18.3404 Häberli-Koller «Forschungsanstalt Agroscope als autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit»: Die Detailbestimmungen zum neuen Agroscope-Rat finden sich in Art. 5 (neuer Artikel).
Umsetzung AP22+:
• Finanzhilfen und Forschungsaufträge (Art. 116 Abs. 1 LwG): Die Bestimmungen zu den Finanzhilfen für die Unterstützung