Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten
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GebV-BLW
Gebühr für die Untersuchungsparameter: Einzelana- Grundanalyse Grundanalyse Most lyse Wein 1 Dichte 2323
2 Gesamtalkoholgehalt 8181
3 Vorhandener Alkoholgehalt 2525
4 Gesamttrockensubstanz 35 3535
5 Gesamtsäuregehalt 40 4040
6 Gehalt an flüchtiger 63 6363
Säure 7 Gehalt an Zitronensäure 25 2525
8 Gesamtschwefeldioxidgehalt 25 2525
9 Sorbinsäure und Natamycin (HPLC-MS)150
10 Asche gesamt (Gravimetrie)80
11 Eisen und Kupfer (Photometrie)50
12 Hefen und Milchsäurebakterien (mikrobio-80
logische Bestimmung)
13 Methanol (GC)80
14 Chlorid und Sulfat (Photometrie)50
Pauschale 180250
1.4 Auswirkungen
1.4.1 Bund
Bei einer künftigen Anpassung der Tarife reduziert sich der Verwaltungsaufwand.
1.4.2 Kantone
Keine Auswirkungen.
1.4.3 Volkswirtschaft
Die Weinexporteure können ihre Analyseanträge und ihre Kosten an die tatsächlichen Erfordernisse anpassen, die vom jeweiligen Empfängerland abhängig sind.
Die Festlegung der Gebühren nach den effektiven Kosten ermöglicht mehr Flexibilität bei deren Aktualisierung, etwa infolge einer stärkeren Automatisierung der Analysen.
1.4.4 Umwelt
Keine Auswirkungen.
1.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die vorgeschlagenen Änderungen sind mit dem geltenden internationalen Recht vereinbar.
1.6 Inkrafttreten
Es wird vorgeschlagen, dass die Änderung der Verordnung am 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
1.7 Rechtliche Grundlagen
Artikel 181 Absatz 4 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 bildet die Rechtsgrundlage.