Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/70: Parlamentarische Initiative. Flugtransporte bei Lebensmitteln deklarieren · 14 Seiten

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Der Kanton NW zeigt sich überzeugt, dass eine Deklarationspflicht nicht zu nachhaltigeren Lieferketten f ührt, jedoch würden höhere Kosten für Flugtransporte die Transportart verschieben und nicht die Vorgaben zur Deklaration.

Die aus dem Regelungsvorschlag resultierenden grossen Kosten, die für die Betriebe anfallen und auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt werden, sowie der geschätzte geringe Nutzen, insbesondere auch für die Umwelt wurde von AG, AI BL GE, GL, GR, JU, LU, SG, TG, TI, UR, ZH, EKK, CP, HKBB, SRF, SVP, Veledes, und VKCS kritisiert. Zudem haben AI, GL, LU, OW, SG, SZ, TG, TI, UR, ZG und VKCS ausgeführt, dass die im Bericht angegeben Kosten kaum den effektiven Kosten entsprechen. Insbesondere der Aufwand für die kantonalen Kontrollorgane wird von AI, BL, BS, GE, GR, JU, OW, SZ, TG, UR, ZG und dem VKCS kritisch beurteilt. Die vorgeschlagene Ausgestaltung der Deklarationspflicht würde eine Kontrolle aller Warensendungen der betroffenen Produkte nach sich ziehen. So müssten die Transportwege der nicht deklarierten Lebensmittel belegt werden, um eine gerechtf ertigte Nichtdeklarierung zu belegen, während bei der Flugware die korrekte Umsetzung der Deklarierung kontrolliert werden müsste. VKCS, BL, GL, GR, OW, SG, SZ, TG, UR, ZG und ZH sind der Auf fassung, dass eine umfassendere Deklarationspflicht von Flugtransporten für alle Waren aufgrund der Komplexität und Variabilität der Lieferketten und den dadurch entstehenden Aufwendungen für Rückverfolgbarkeit und Dokumentation auf Seiten des Handels kaum in Frage kommt. Die vorgeschlagenen Deklarationsbestimmungen hätten zudem erhebliche Auswirkungen auf die Warenkosten. Tatsächlich würde die Schweizer Unternehmen, welche die Konformität der Produkte und insbesondere dieser Deklaration sicherstellen müssten, ein erheblicher Mehraufwand treffen. Sie weisen auch darauf hin, dass ein Preisanstieg zu erwarten ist und der zu einer Diskriminierung von Importware führt, welche dann von den Handelspartnern mit Sicherheit als ungerechtfertigt empfunden würde.

Im Weiteren weisen BL, GE, GL, GR, JU, OW, SO, SZ, TG, UR, ZG und der VKCS darauf hin, dass die Deklarationspflicht auch höhere Gesundheitsrisiken mit sich bringen könnte. Dies deshalb, um die Flugtransport-Deklaration zu vermeiden, würden längere Transportwege per Lastwagen oder Schiff bevorzugt. Bei leicht verderblichen Produkten können ungeeignete oder auch nur zeitlich verlängerte Transportbedingungen ein Gesundheitsrisiko für die Konsumentinnen und Konsumenten darstellen. Zudem besteht die Gefahr, dass Transportbehälter oder Lebensmittel (illegal) behandelt werden, um die Haltbarkeit zu verlängern

Die bereits bestehende Herkunftsdeklaration ist ausreichende und kann Auskunft geben über den ökologischen Abdruck, den ein Lebensmittel hinterlässt. Dieser Ansicht sind JU, SH, TI sowie CCIG, GastroSuisse, HotellerieSuisse, kf, und SVP.

Der Kanton AR, CCIG, economiesuisse, EKK, GastroSuisse, HKBB, IGDHS, IG Landesflughäfen,

MGB, SFF, Swisscofel, SRF und Veledes weisen in ihren Stellungnahmen darauf hin, dass die Nachhaltigkeit eines Lebensmittels nicht allein von der Transportart abhängig ist. Vielmehr sollten auch die Produktionsmittel und weitere externe Effekte berücksichtigt werden. Auch der Kanton AG ist der Ansicht, dass es wirksamere Massnahmen als die vorgeschlagene Lösung gibt, um eine nachhaltigere Ernährung zu f ordern. Dazu gehört zum Beispiel, saisonale und regionale Nahrungsmittel zu bevorzugen und entsprechend zu kennzeichnen. Und eine Erhöhung der Flugtreibstoffpreise würde den Zweck, die Flugtransporte zu reduzieren, viel effizienter erfüllen. Dadurch wurden tatsächlich nur diejenigen Produkte teurer, die per Flugzeug transportiert werden.

Die Kantone GE und JU, economiesuisse, fial, SFF, SRF, SVP und Veledes monieren, dass der Vorentwurf der Anpassung des LMG absichtlich offen formuliert ist und dem Bundesrat durch die «Kann-Formulierung» einen zu grossen Handlungs- und Vollzugsraum lässt. Die konkretisierte Umsetzung und die Auswahl der Transportarten soll per Verordnung beschlossen werden.