Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/70: Parlamentarische Initiative. Flugtransporte bei Lebensmitteln deklarieren · 14 Seiten
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Biscosuisse und Chocosuisse, weisen ebenfalls darauf hin, dass Art. 13 LMG bereits jetzt offen formuliert ist und weitere Deklarationsmöglichkeiten zulässt. Es bestehe deshalb keine Regulierungsnotwendigkeit. Sie führen weiter aus, dass der Bericht des BAFU eine Umsetzung der Pa.Iv im Sinne der Verhältnismässigkeit empfiehlt und dabei beschränkt werden soll auf Fleisch, Früchte, Gemüse und Fisch, da diese für den grössten Teil der Treibhausgasemissionen durch Flugtransporte verantwortlich sind und Flugtransporte dieser Produktgruppen direkt in die Schweiz erfolgen. Um diese Eingrenzung sicherzustellen, soll Art. 13 Abs. 1 nicht wie vorgeschlagen mit «Transportart, insbesondere Flugtransporte» ergänzt werden, sondern mit «Flugtransporte». Bei der Ausarbeitung einer Kennzeichnungspf licht von Flugtransporten in der Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) muss der Geltungsbereich auf die oben genannten Kategorien (Fleisch, Früchte, Gemüse und Fisch; direkt in die Schweiz eingeflogen) beschränkt bleiben. Eine allgemeine Deklaration der Transportart ist mit der Annahme der 22.424 Pa.Iv Badertscher nicht zu begründen.
Zudem weisen Biscosuisse, Chocosuisse, SRF und Veledes darauf hin, dass der BAFU-Bericht festhält, dass eine allgemeine Deklarationspflicht für Flugtransporte mit einem grossen Abklärungs- und Dokumentationsaufwand für alle Inverkehrbringer von Lebensmitteln in der Schweiz sowie einem hohen Vollzugsaufwand für die Überprüfung der Vorgabe verbunden wäre. Demgegenüber steht ein nicht klar bestimmbarer ökologischer Nutzen und eine fragwürdige Fokussierung auf einen einzelnen Aspekt der Klimabilanz eines Lebensmittels.
Die EKK und TI machen darauf aufmerksam, dass die Deklaration für die Anbieter einerseits zu einem Mehrauf wand führt, indem Produkte zusätzlich gekennzeichnet werden müssen. Zudem müssen sie die Transportmittel ihrer Produkte – welche je nach Verfügbarkeit am Markt allenfalls häufig wechseln
– kennen und nachweisen können. Wollen die Anbieter andererseits die Deklaration umgehen, müssen sie entweder die Transportketten wechseln oder alternative Produkte in ihr Sortiment aufnehmen. Dies alles kann sich in einem höheren Verkaufspreis niederschlagen. Angesichts der aktuell steigenden Lebenshaltungskosten lehnt die EKK Massnahmen ab, die das Budget der Konsumentinnen und Konsumenten zusätzlich belasten.
GastroSuisse betont in ihrer Stellungnahme, dass eine zusätzliche Deklaration der Transportart zu Mehrauf wand bei den Unternehmen führt, ohne für die Gäste mehr Transparenz zu schaffen. Eventualiter empfiehlt GastroSuisse eine Präzisierung, dass sich die skizzierte Umsetzung der Deklarationspf licht auf Verordnungsstufe auf unverarbeitete Frischprodukte beschränken solle. Da in der gastgewerblichen Praxis manchmal unklar ist, bis wann ein unverarbeitetes Lebensmittel ein solches ist und ab wann es sich um ein verarbeitetes Lebensmittel, respektive um einen Teil eines Gerichts handelt, erwartet der Branchenverband, dass in der Umsetzung das Gastgewerbe von der Deklarationspflicht der Transportart gemäss Art. 13 Abs. 1 Bst. i LMG gänzlich ausgenommen ist. GastroSuisse und HotellerieSuisse weisen darauf hin, dass sie mit der branchenübergreifenden Vereinbarung zur Reduktion der Lebensmittelverluste den eingeschlagenen Pfad zur Reduktion von Food Waste fortsetzten.
Die IG Landesflughäfen stellt klar, dass die Frischprodukte fast ausschliesslich aus Übersee stammen und der Flugtransport oftmals das einzige Transportmittel ist, das geeignet ist. Diese Frischprodukte werden in den meisten Fällen (z.B. rund 98% der Luftfracht am Flughafen Zürich) im Bauch von Passagierf lugzeugen transportiert. Die dafür nötigen Langstreckenflüge weisen einen für Flüge unterdurchschnittlichen Treibstoffverbrauch pro Kilometer auf. Die IG Landesflughäfen bezweifelt, dass die Deklarationspflicht den Konsumenten einen Mehrwert über den CO2-Ausstoss gibt. Sie führt aus, dass der Flugverkehr im Vergleich zum Beispiel zum Strassenverkehr bedeutend weniger CO2-Emissionen verursache (vgl. hierzu die vom Bundesamt für Statistik erhobenen Daten zu den Umweltauswirkungen der Verkehrsarten). Warum gerade dem Flugtransport eine besondere Bedeutung zukommen sollte, lässt sich mit Fakten nicht ausreichend erhärten und wird auch nicht näher begründet.