Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/72: Änderung des Heilmittelgesetzes (HMG) · 92 Seiten
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wird garantiert, dass alle Beteiligten, einschliesslich Patientinnen und Patienten, Zugang zu einheitlichen Informationen erhalten, was einen Beitrag zur Patientensicherheit darstellt11.
Am 1. Juni 2024 werden voraussichtlich die rechtlichen Grundlagen für die Verwendung eines Austauschformats «Medication Prescription document» für die elektronische Verschreibung in Kraft gesetzt.
Mit der parallellaufenden umfassenden Revision des Bundesgesetzes vom 19. Juni 201512 über das elektronische Patientendossier (EPDG) sollen zusätzlich verschiedene Massnahmen umgesetzt werden, welche die Verbreitung und den Nutzen des EPD fördern. Im Hinblick auf die Nutzung strukturierter Daten des Medikationsplans und der elektronischen Verschreibung sind die Austauschformate der eMedikation («Medication Card document», «Medication Prescription document» usw.) von Bedeutung. Die Anforderungen und Pflichten für die Nutzung des EPD sind nicht Teil der vorliegenden Revision des HMG, sondern werden über das EPDG definiert.
Im Rahmen der umfassenden Revision des EPDG soll die Motion SGK-N 19.3955 «Ein elektronisches Patientendossier für alle am Behandlungsprozess beteiligten Gesundheitsfachpersonen» vom 4. Juli 2019 umgesetzt werden. Konkret heisst das, dass künftig alle Leistungserbringer gemäss dem Bundesgesetz vom 18. März 199413 über die Krankenversicherung (KVG) verpflichtet werden, sich einer nach EPDG zertifizierten Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft anzuschliessen. Mit dem Anschluss an eine Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft geht die Pflicht einher, behandlungsrelevante Daten im EPD zu erfassen (Art. 10 Abs. 1 Bst. a EPDG). Die Erfassung hat in strukturierter Weise zu erfolgen, wenn ein entsprechendes Austauschformat gesetzlich vorgegeben wird.
Schliesslich soll als weiteres Instrument zur Reduktion von Medikationsfehlern in der Pädiatrie künftig der Einsatz von elektronischen Systemen zur Berechnung von Arzneimitteldosierungen in Spitälern im Rahmen der Verschreibung, Abgabe und Anwendung zur Pflicht erklärt werden.
1.2.2.1 Elektronische Verschreibungen für Heilmittel
Die Motion Müller Damian 20.3209 «Elektronische Rezepte für Heilmittel. Bessere Qualität und höhere Patientensicherheit» vom 4. Mai 2020 beauftragt den Bundesrat damit, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Verschreibungen für Heilmittel elektronisch im Rahmen eines elektronischen Medikationsprozesses ausgestellt und digital übertragen werden können. Verschreibungen für Heilmittel können bereits heute freiwillig elektronisch im Rahmen eines elektronischen Medikationsprozesses ausgestellt und digital übertragen werden. Die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen bestehen im Heilmittelrecht bereits. Sollen jedoch die Verschreibungen nur noch elektronisch ausgestellt werden, so bedingt dies eine entsprechende Verpflichtung der Ärztinnen und Ärzte, wie dies auch in der Motion Sauter 20.3770 «Einführung eines E-Rezepts» vom 18. Juni 2020 gefordert wird. Gemäss dieser Motion sollen Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet werden, Verschreibungen für Heilmittel
11 eHealth Suisse (2022): Einführung Medikationsplan im EPD – Prozesse im Alltag. Kann abgerufen werden unter: www.e-health-suisse.ch > Koordination > Informationen > Umsetzungshilfen.
12 SR 816.1
13 SR 832.10