Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/78: Bundesgesetz über Finanzhilfen für das Institut für Föderalismus · 8 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen zugunsten des Instituts für Föderalismus
1 Ausgangslage
Die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) eingereichte Motion 19.3008 «Kompetenzzentrum für Föderalismus. Beteiligung an der Grundfinanzierung» verlangt, dass sich der Bund in angemessenem Umfang an der Grundfinanzierung des Instituts für Föderalismus der Universität Freiburg (IFF) beteiligt. Das IFF trägt mit verschiedenen Tätigkeiten aktiv zur Stärkung des Föderalismus auf nationaler und internationaler Ebene bei und erbringt in diesem Bereich im Interesse von Bund und Kantonen wichtige Leistungen. Die Motion wurde im Parlament mit grosser Mehrheit angenommen. Der in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen zugunsten des Instituts für Föderalismus soll die Motion umsetzten.
Der Gesetzesentwurf regelt die Finanzhilfen des Bundes zugunsten des IFF. Diese Finanzhilfen sollen nach freiem Ermessen des Bundes gewährt werden. Sie haben zum Ziel, das IFF zu unterstützen, um so den Föderalismus auf internationaler Ebene aufgrund der Erfahrungen der Schweiz zu fördern. Sie sollen die Information, Beratung und Sensibilisierung in Bezug auf Fragen des schweizerischen Föderalismus gewährleisten und ein Monitoring des schweizerischen Föderalismus ermöglichen.
2 Vernehmlassungsverfahren
Die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Finanzhilfen zugunsten des Instituts für Föderalismus dauerte vom 10. April 2024 bis zum 12. Juli 2024.
Insgesamt sind 33 Stellungnahmen eingegangen: 25 Kantone1, 4 politische Parteien2, 4 Organisationen und weitere Teilnehmende3. Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Stellungnahmen. Für die detaillierten Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.
2 Organisationen4 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. Der SSV hat sich nicht zum Entwurf geäussert, jedoch drei Stellungnahmen der Städte Biel, Genf und
Lausanne übermittelt mit dem Anliegen, diese bei den weiteren Arbeiten zu berücksichtigen.
Ein Verzeichnis der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, findet sich im Anhang.
3 Zusammenfassung der wichtigsten Vernehmlassungsergebnisse
3.1 Allgemeine Würdigung
Sechs Teilnehmende begrüssen den Gesetzesentwurf: GE, NE, UR, GPS, SP und SGB.
14 Teilnehmende, nämlich AG, BE, BS, FR, GL, GR, JU, NW, TI, VD, VS, ZG, SWR und
hauptstadtregionschweiz, befürworten die Finanzierung, sind aber für andere Lösungen anstelle des neuen Gesetzes, das der Bundesrat vorschlägt. 13 Teilnehmende lehnen den Ent-
wurf ab: AI, AR, BL, LU, NW, SH, SG, SZ, TG, ZH, FDP, SVP und economiesuisse.
1 AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH
2 FDP, GPS, SP, SVP
3 economiesuisse, SGB, SWR, hauptstadtregionschweiz
4 SAV, SSV