Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/78: Bundesgesetz über Finanzhilfen für das Institut für Föderalismus · 8 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen zugunsten des Instituts für Föderalismus

Die Teilnehmende halten es für angemessen, dass der Bund auch an das Nationale Zentrum einen Grundbeitrag (in der Höhe der Kantonsbeiträge) leisten würde, zumal die vom IFF erbrachten Leistungen im Interesse der Kantone als auch des Bundes liegen. Der Finanzierungsbedarf ist jedoch in diesem Bereich eher bescheiden, weshalb ein Verzicht auf die Schaffung einer formell-gesetzlichen Grundlage nach Ansicht dieser Teilnehmenden vertretbar wäre. Die Finanzierung des Nationalen Zentrums sollte stattdessen auf andere Weise sichergestellt werden.

SWR anerkennt die Bedürfnisse des IFF und die Besonderheit der Leistungen, die durch den Bundesbeitrag unterstützt würden, teilt jedoch die meisten Vorbehalte des Bundesrates gegenüber der umzusetzenden Motion. Er lehnt die vorgeschlagene Lösung insbesondere deshalb ab, da die Schaffung einer neuen Ad-hoc-Rechtsgrundlage keine verhältnismässige Massnahme zum angestrebten Ziel darstellt. Die vorgesehenen Bundesbeiträge sind zu bescheiden, um ein neues Gesetz zu rechtfertigen. Dieser Gesetzentwurf könnte als Präzedenzfall dienen, auf dessen Grundlage auch andere Institute versucht sein könnten, die Schaffung eines neuen Bundesgesetzes zu fordern, um eine Finanzierung durch den Bund zu erhalten. SWR empfiehlt, eine alternative und verhältnismässige Lösung zu wählen, bestehend aus zwei Massnahmen: Der Bund soll weiterhin sowohl die internationalen Tätigkeiten des IFF über einen Beitrag des EDA als auch die Tätigkeiten des Nationalen Zentrums über punktuelle Mandate finanzieren.

3.4 Argumente der Gegner des Entwurfs

AI, AR, BL, LU, OW, SG, SH, SZ, TG, ZH, FDP und SVP teilen die Meinung des Bundesrates und halten die zusätzliche Finanzierung eines einzelnen Instituts, das als Teil der Universität bereits im Rahmen des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes Finanzhilfen erhält, für unangemessen. Sie sind der Ansicht, dass dies zu einer Benachteiligung oder Ungleichbehandlung anderer wissenschaftlicher Institute oder Universitäten führen würde, die ähnliche Dienstleistungen anbieten.

AI, AR, OW, TG, ZH, FDP halten es für nicht angebracht, vor dem derzeitigen Hintergrund der angespannten Finanzlage des Bundes, neue finanzielle Verpflichtungen einzugehen.

SH, TG, ZH und SVP sind der Ansicht, dass ein solches Spezialgesetz im Widerspruch zu den Bemühungen der Kantone und des Bundes um eine klare Aufgabenverteilung steht.

Nach Ansicht der SVP steht das erklärte Ziel des Instituts, also «wissenschaftlich fundierte und praxistaugliche Beiträge zur Konkretisierung und Weiterentwicklung der guten Staatsorganisation» (siehe Webseite) zu leisten, im Widerspruch zu seiner Finanzierung durch den Bund. Seiner Meinung nach sollte gute Staatsorganisation, demokratisch vom Volk entwickelt und getragen werden. Es ist daher widersprüchlich, dass ein vom Bund finanziertes Forschungsinstitut damit beauftragt wird, diese Vorgänge ausserhalb dieses Umfeldes zu entwickeln.

3.5 Stellungnahmen zu verschiedenen Artikeln des Vorentwurfs

Ingress

SWR ist der Meinung, dass sich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich der Tätigkeiten des Internationalen Zentrums durch Artikel 54 Absatz 1 BV ergibt. Er ist jedoch der Ansicht, dass Artikel 173 Absatz 2 BV keine ausreichend starke verfassungsrechtliche