Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/83: Änderung des Postgesetzes (PG) · 12 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision PG (Ausbau indirekte Presseförderung)
1 Ausgangslage
Unabhängige und vielfältige Medien erfüllen in der Schweiz eine wichtige staats- und
demokratiepolitische Funktion. Die wirtschaftliche Situation der Medien verschlechtert sich aber zunehmend. Die Zeitungen und Zeitschriften verlieren seit Jahren kontinuierlich Werbe- und
Abonnementseinnahmen.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission einen auf sieben Jahre befristeten Ausbau der indirekten Presseförderung vor. Zum einen sollen die heutigen jährlichen Bundesbeiträge an die Regional- und Lokalpresse sowie die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse erhöht werden. Zum anderen soll die indirekte Presseförderung auf die Frühzustellung unter der Woche ausgeweitet werden. Nach Ablauf der Frist wird die indirekte Presseförderung im heutigen Umfang weitergeführt. Die zur Vernehmlassung stehenden Gesetzesanpassungen sollen dazu beitragen, die Medienvielfalt in der Schweiz zu erhalten.
Verwendungszweck Betrag total pro Jahr in Mio. Fr.* Betrag total pro Jahr in Mio. Fr.* Aktuell / nach Übergangsfrist Für eine Dauer von 7 Jahren Tageszustellung - Regional- und Lokalpresse 3045
- Mitgliedschafts- und 2030
Stiftungspresse Frühzustellung - Regional- und Lokalpresse 030
Total 50105
* Herkunft der Mittel: Allgemeine Bundesmittel
Tabelle 1: Vorgeschlagene Massnahmen
Eine Kommissionsminderheit will die Unterstützung der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse gemäss geltendem Recht bei jährlich 20 Millionen Franken belassen und auf die Erhöhung um 10 Millionen Franken verzichten.
2 Vernehmlassungsverfahren und Auswertungsgrundsätze
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat am 14. November 2023 das Bundesamt für Kommunikation beauftragt, die öffentliche Vernehmlassung zur Änderung des Postgesetzes vom 17. Dezember 2010 (PG; SR 783.0) zu eröffnen. Die Vernehmlassung dauerte – unter Berücksichtigung der Feiertage – bis am 1. März 2024.
Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren, das grundsätzlich allen offensteht, wurden die
Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, zehn politische Parteien,
drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städten und Berggebiete,
acht gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, 26 Medienorganisationen,
vier Konsumentenorganisationen sowie 15 weitere Organisationen eingeladen.
Von den angeschriebenen Vernehmlassungsadressaten reichten 26 Kantone, fünf politische Parteien (SP, SVP, glp, FDP, Grüne), fünf Spitzenverbände der Wirtschaft (sgv, SBV, SGB, Travail.Suisse,
economiesuisse), drei Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SGV, SSV, SAB),
18 Medienorganisationen, 15 Vertreter der Regional- und Lokalpresse, 14 Herausgeber von Zeitungen und Zeitschriften nicht gewinnorientierter Organisationen (Mitgliedschafts- und Stiftungspresse) und zehn weitere Organisationen eine Stellungnahme ein. Insgesamt sind 96 Stellungnahmen
eingegangen.
Zwei Teilnehmende (TI, Stiftung für Konsumentenschutz) verzichten auf eine materielle Eingabe. Somit fliessen insgesamt 94 Stellungnahmen in die Auswertung.
3/12 BAKOM-D-58D73401/134