Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/83: Änderung des Postgesetzes (PG) · 12 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Revision PG (Ausbau indirekte Presseförderung)

trage wesentlich zur Attraktivität der Printprodukte bei. Auch die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse nehme eine staatspolitisch wichtige Funktion ein.

Drei Verbände (SGB, Travail.Suisse, economiesuisse) unterstützen grundsätzlich den

Mehrheitsantrag. Der SGB lehnt jedoch die Befristung ab und verlangt für die

Frühzustellorganisationen eine GAV-Verhandlungspflicht (vgl. Ziff. 3.4.2). Travail.Suisse schlägt vor, ein Mandat zur Identifizierung des wirkungsvollsten Mitteleinsatzes zu ergänzen. So könne eine echte Besserung der Situation nach Ablauf der Befristung sichergestellt werden. Economiesuisse verbindet die Unterstützung der Vorlage mit vier Forderungen: So sollen die Mehrausgaben durch Einsparungen bei anderen Bundesausgaben kompensiert werden. Es brauche zwingend eine Befristung, denn eine Verstetigung der Förderung würde der Idee der Transformationshilfe widersprechen. Die aktuell der Post vorbehaltene Zustellermässigung solle anbieterneutral ausgeschrieben und die Fachpresse in den Förderkreis aufgenommen werden (vgl. Ziff. 3.3).

Der SBV lehnt die Vorlage aus finanziellen Überlegungen ab. Die Medien hätten zwar eine wichtige staats- und demokratiepolitische Funktion, weshalb der SBV hinter der aktuellen Presseförderung steht. Auch wird anerkannt, dass die Medienbranche vor grossen Herausforderungen steht. Den Ausbau der finanziellen Unterstützung lehnt der SBV jedoch ab, weil angesichts der knappen

Bundesfinanzen zusätzliche Ausgaben durch anderweitige Sparmassnahmen, so bspw. in der

Landwirtschaft, kompensiert werden müssten.

Medienorganisationen

Die Vorlage im Sinne des Mehrheitsantrags wird von vier Organisationen (STAMPA SVIZZERA,

Keystone-SDA, Schweizer Presserat, KS/CS) vorbehaltslos begrüsst.

13 Organisationen (VSM, Médias Suisses, vmZ, VSRM, Mediapulse, UNIKOM, VSP, Impressum,

SSM, VZ&M, EMEK, syndicom, SFJ) befürworten den Mehrheitsantrag mit Vorbehalten. Mehrfach wird betont, der befristete Ausbau sei eine vertretbare Übergangslösung, sollte aber an die Bedingung einer beschleunigten Transformation geknüpft werden und nach Ablauf der Befristung durch eine

technologieneutrale Förderung abgelöst werden (EMEK, UNIKOM, Media Forti, VMZ, Impressum,

SSM, syndicom, SGKM).

Das zeitliche Element in der Definition der Frühzustellung wird von fünf Organisationen kritisiert (VSM, Médias Suisses, VSP, VZ&W, SFJ; vgl. Ziff. 3.4.1).

Der SFJ verlangt die Ausweitung der Förderung auf Fachmedien, während der VSRM und UNIKOM den Einbezug von Gratiszeitungen fordern.

Der SSM schlägt vor, die Anspruchsberechtigung an die Einhaltung branchenüblicher journalistischer Standards und ethische Richtlinien zu knüpfen. Ebenso sei die GAV-Verhandlungspflicht für registrierte Frühzustellorganisationen und förderberechtigte Verlage aufzunehmen. Auch Syndicom ist für eine GAV-Verhandlungspflicht für Frühzustellorganisationen (vgl. Ziff. 3.4.2). Hingegen lehnt die

Organisation die Befristung der Ausweitung der Förderung auf 7 Jahre ab, denn die Transformation könne nur über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgreich umgesetzt werden.

Mediapulse stellt im Bereich Radio und TV seit Jahren unter Beteiligung der grossen Marktplayer (inhaltlich und finanziell) Daten für die Forschung zur Verfügung. Im Online-Bereich seien die grössten (ausländischen) Marktplayer nicht bereit, sich an der Forschung zu beteiligen. Es brauche aber eine zeitgemässe, innovative und breit abgestützte Online-Forschung. Deshalb regt Mediapulse an, das PG zu erweitern, damit eine Unterstützung der Online-Forschung im Bereich Investitionen möglich wird. Dies würde die Verlage zusätzlich in der digitalen Transformation entlasten. Diese Änderung sei ebenfalls auf 7 Jahre zu befristen.

Mit Vorbehalten unterstützen zwei Organisationen (Media Forti, SGKM) den Minderheitsantrag.

6/12 BAKOM-D-58D73401/134