Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/87: Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) i.S. Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA) · 9 Seiten
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1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 29. Januar 2020 zur Legislaturplanung 2019–202315 noch im Bundesbeschluss vom 21. September 2020 über die Legislaturplanung 2019–202316 angekündigt.
Die Einführung dieser neuen Gesetzesbestimmung ist angezeigt, da, wie oben gesehen, der finanzielle Bedarf der Stiftung EFA für die nächsten Jahre nicht gesichert ist. Um zu vermeiden, dass der Stiftung EFA die finanziellen Mittel vorzeitig ausgehen und um den Bedarf der Asbestopfer sicherzustellen, ist rasches Handeln angezeigt.
2. Rechtsvergleich
Die Gefährlichkeit von Asbestfasern ist auch in zahlreichen anderen Ländern bekannt und hat entsprechend zu Nutzungsverboten geführt. So kennt die Europäische Union (EU) seit dem Jahr 200517 ein umfassenden Asbestverbot. Einzelne Länder der EU haben ein solches bereits früher erlassen. In der EU sind Bestrebungen im Gange, eine Europäische Strategie zur Beseitigung von Asbest (ESRAA) zu entwickeln. In dessen Zuge wird ein Legislativvorschlag zur Anerkennung von Berufskrankheiten, einschliesslich aller bekannten asbestbedingten Krankheiten, mit Mindestanforderungen für Anerkennungsverfahren und für Mindestnormen für die Entschädigung der Opfer asbestbedingter Berufskrankheiten angedacht18. Weiter wird die Gründung von Patientenverbänden und Gewerkschaften für die Opfer asbestbedingter Krankheiten gefordert, um die Betroffenen und ihre Familie unterstützen zu können und es wird eine Aufstockung der nationalen Mittel zur Entschädigung der Opfer asbestbedingter Erkrankungen gefordert, damit die unmittelbaren, mittelbaren und menschlichen Kosten der Krankheit ausreichend gedeckt werden.19
Die einzelnen Länder haben allfällige Entschädigungszahlungen – sofern solche überhaupt vorgesehen sind - unterschiedlich geregelt: So kennt beispielweise Frankreich ebenfalls die Lösung via einen Fonds (Fonds de l’Indemnisation des Victimes de l’Amiante; FIVA). Unbürokratisch kann via Homepage ein allfälliger Anspruch geltend gemacht werden. Sofern Entschädigungen gesprochen werden, gilt ein pauschaler Ansatz. Seit der ersten Entschädigung aus dem Jahr 2003 hat der FIVA mehr als 100 000 Antragsteller mit über 7 Milliarden Euro entschädigt.20
3. Grundzüge der Vorlage
Um die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Suva Zahlungen an die Stiftung EFA leisten kann, muss ein neuer Artikel 67b UVG erlassen werden.
15 BBl 2020 1777.
16 BBl 2020 8385.
17 Asbest: Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer - Consilium (europa.eu); zuletzt besucht am 17.10.2023.
18 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2021 mit Empfehlungen an die Kommission zum Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest (2019/2182(INL)) (europa.eu), C 184/51; zuletzt besucht am 17.10.2023.
19 Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2021 mit Empfehlungen an die Kommission zum Schutz der Arbeitnehmer vor Asbest (2019/2182(INL)) (europa.eu), C 184/56; zuletzt besucht am 17.10.2023.
20 Victimes de l'amiante et indemnisation, êtes-vous éligible ? (fiva.fr); zuletzt besucht am 17.10.2023.