Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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Tabelle 28

1 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Berufsbildung in den Jahren 2025–2028

Bedeutung für die vom Die Bundeszuständigkeit für die Berufsbildung ist verfassungs-Bund angestrebten Ziele mässig gegeben (Art. 63 BV).

Eine hochstehende Berufsbildung, ein ausreichendes Lehrstellenangebot und eine starke höhere Berufsbildung sind wichtig für die Versorgung der Wirtschaft mit gut ausgebildeten Fach- und Führungskräften.

Zu diesem Zweck richtet der Bund hauptsächlich Pauschalbeiträge an die Kantone aus. Weiter richtet der Bund Beiträge an Personen aus, die einen vorbereitenden Kurs auf eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung besucht und die Prüfung absolviert haben. Für die Durchführung dieser Prüfungen sowie für

Bildungsgänge an höheren Fachschulen kann der Bund Beiträge leisten.

Darüber hinaus unterstützt der Bund Innovationen und Projekte zur Weiterentwicklung der Berufsbildung, die notwendig sind, um Herausforderungen wie der demografischen Entwicklung, der Digitalisierung und gesellschaftlichen Veränderungen zu begegnen.

Für die gesamtschweizerische Entwicklung der Berufspädagogik und der Berufsbildung führt der Bund die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB).

Im Falle einer substanziellen Reduktion der Beiträge könnte der Bund seine gesetzlich festgelegte finanzielle Verantwortung nicht wahrnehmen, was negative Auswirkungen auf das Berufsbildungssystem und damit letztlich auch auf den Wirtschaftsstandort Schweiz hätte.

Materielle und finanzielle Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Berufsbildung be-Steuerung misst sich an den von Bund und Kantonen gemeinsam ermittelten

Kosten im Durchschnitt der vier vorangegangenen Kalenderjahre.

Pauschalbeiträge: Die Pauschalbeiträge an die Kantone werden aufgrund der Anzahl beruflicher Grundbildungsverhältnisse auf die Kantone verteilt. Auf die Mittelverwendung hat der Bund keinen Einfluss.

Höhere Berufsbildung: Die Beiträge zur Unterstützung der Durchführung von eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen sowie von Bildungsgängen höherer Fachschulen werden aufgrund der eingereichten Anträge und nach Prüfung derselben geleistet. Die Beiträge an Absolvierende von Kursen, die auf eidgenössische Prüfungen vorbereiten, werden auf Antrag von den Absolvierenden ausgerichtet. Für die anrechenbaren Kursgebühren gelten Ober- und Untergrenzen.

Innovations- und Projektbeiträge: Die Anträge werden einzeln geprüft und anhand von Kriterien beurteilt, denen die Eidgenössische Berufsbildungskommission zugestimmt hat.

Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB): Der

Bundesrat setzt der EHB strategische Ziele für jeweils vier Jahre. Die EHB unterbreitet dem Bundesrat jährlich einen Geschäftsbericht sowie am Ende der BFI-Periode einen ausführlichen Bericht über die Zielerreichung.

Verfahren der Pauschalbeiträge: Bei den Pauschalbeiträgen an die Kantone führt Beitragsgewährung die Kostenermittlung in der Berufsbildung zu einer erhöhten

Transparenz und Vergleichbarkeit des Mitteleinsatzes.