Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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3 Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge in den Jahren 2025–2028

Bedeutung für die vom Die Bundesbeiträge haben zum Ziel, den Bildungszugang zu er-Bund angestrebten Ziele leichtern und die Chancengerechtigkeit zu erhöhen. Gemäss Auf-

gabenteilung von Bund und Kantonen sind die Kantone für die Ausbildungsbeihilfen zuständig. Die Förderungskompetenz des Bundes ist subsidiär. Gegenwärtig werden knapp 14 % der kantonalen Aufwendungen im tertiären Bildungsbereich durch die Bundessubvention gedeckt.

Materielle und finanzielle Die Bemessung der Subvention erfolgt auf der Basis der Vorjah-Steuerung reszahlen. Dem Bund liegen bei Subventionsvergabe bereits die

Angaben der Kantone vor.

Verfahren der Die Subventionsbeträge sind aufgrund der Bevölkerungszahlen Beitragsgewährung des Bundesamtes für Statistik per Verfügung des SBFI festgelegt

und können von den Kantonen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

4 Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für den ETH-Bereich in den Jahren 2025–2028

Bedeutung für die vom Gemäss Art. 63a Abs. 1 BV betreibt der Bund die ETH. Der ETH-Bund angestrebten Ziele Bereich kann seine Aufgaben in Lehre, Forschung und Dienstleis-

tung ohne Subventionierung nicht erfüllen. Der Umfang der Mittel rechtfertigt sich mit den Aufgaben. Im Falle einer substanziellen Reduktion könnten diese nicht vollumfänglich erfüllt werden.

Materielle und finanzielle Der Bundesrat steuert den ETH-Bereich über strategische Ziele. Steuerung Die eidgenössischen Räte nehmen die parlamentarische Oberauf-

sicht wahr und überwachen den Bundesrat bei der Wahrnehmung der Interessen des Bundes. Der ETH-Rat als strategisches Organ schliesst mit den ETH und den Forschungsanstalten Zielvereinbarungen ab und teilt die Bundesmittel zu (Art. 33a Abs. 3 ETH-Gesetz). Der ETH-Rat erstattet dem Bundesrat jährlich über die Zielerfüllung und die Verwendung der Mittel Bericht. Der Bundesrat informiert seinerseits das Parlament.

Verfahren der Die strategischen Ziele sind auf den Zahlungsrahmen abgestimmt. Beitragsgewährung Die verschiedenen Instrumente der Rechenschaftsablegung erlau-

ben es dem Bundesrat und den eidgenössischen Räten, sich ein Bild über die Verwendung der eingesetzten Mittel zu machen.

5 Bundesbeschluss über die Finanzierung nach dem Hochschulförderungs-

und -koordinationsgesetz in den Jahren 2025–2028

Bedeutung für die vom Gemäss Art. 63a BV sorgen Bund und Kantone gemeinsam für Bund angestrebten Ziele einen wettbewerbsfähigen und koordinierten Hochschulraum.

Die Grundbeiträge sind ein wichtiger Beitrag des Bundes an die Betriebskosten der kantonalen Universitäten und Fachhochschulen sowie anderer beitragsberechtigter Institutionen des Hochschulbereichs. Eine substanzielle Reduktion würde das etablierte Qualitätsniveau nicht mehr gewährleisten.

Die projektgebundenen Beiträge erlauben hochschultypenübergreifende Kooperationen. Die einzelnen Projekte werden von der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) bewilligt. Die beteiligten Institutionen erbringen in aller Regel eine Eigenleistung, die dem Bundesbeitrag entspricht. Eine Reduktion würde die Durchführung wichtiger Projekte gefährden.

Mit den Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträgen kann der Bund auf die Qualität der Hochschulinfrastruktur gezielt Einfluss nehmen. Eine substanzielle Reduktion würde zu Verzögerungen