Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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6 Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in den Jahren 2025–2028

Bedeutung für die vom Die internationale Zusammenarbeit in der Bildung ist explizit eine Bund angestrebten Ziele Dimension der BFI-Förderpolitik (vgl. Internationale Strategie der

Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation 2018). Die Einbindung der Schweiz in einen internationalen Kontext durch Mobilität und Kooperation sichert ihr einen Spitzenplatz im Bereich Bildung und Forschung. Eine substanzielle Reduktion der Subventionen für die internationale Mobilität in der Bildung würde Erfolgsfaktoren für den Werk- und Denkplatz Schweiz gefährden: die Kapazität zur Vermittlung internationaler Schlüsselkompetenzen (bspw. interkulturelle und Sprachkompetenzen) im Rahmen von Aus- und Weiterbildung, die Qualität des Schweizer Bildungssystems, die internationale Attraktivität und Konkurrenzfähigkeit des Bildungs- und Forschungsstandortes sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz.

Zusätzlich unterstützen die Bundes-Exzellenz-Stipendien für ausländische Studierende den Forschenden-Austausch und tragen damit zur internationalen Zusammenarbeit der Schweizer Hochschulen bei. Eine Reduktion der Bundesbeiträge würde zu einer tieferen Annahmequote führen (heute rund 25 %).

Materielle und finanzielle Der Bund steuert die Fördermittel für internationale Zusammenar-Steuerung beit in der Bildung mittels Leistungsaufträgen und Verfügungen.

Im Rahmen der internationalen Mobilitäts- und Kooperationsprogramme in der Bildung wird einer nationalen Agentur erstens für Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten, zweitens für deren Betriebsmittel sowie drittens für Teile der Begleitmassnahmen ein Leistungsauftrag erteilt. Bis zur anstehenden Umwandlung der Rechtsform in eine öffentlich-rechtliche Anstalt sorgen im Steuerungsorgan der nationalen Agentur das SBFI, das BAK, das BSV und die EDK für die Umsetzung des Leistungsauftrags. Die restlichen Begleitmassnahmen werden den betroffenen Institutionen in der Regel mittels jährlicher Mandate zugesprochen, die eine regelmässige Berichterstattung vorsehen. Nicht oder nur teilweise verwendete Mittel sind zurückzuerstatten.

Bei der Talentförderung und der institutionellen internationalen Kooperation werden messbare Zielvorgaben definiert, bei deren Nichterreichung noch ausstehende Zahlungen zurückbehalten werden und bereits geleistete zurückgefordert werden können.

Grundlage für die Steuerung des Instruments der Bundes-Exzellenz-Stipendien bildet das jährlich nach Ländern und Regionen festgelegte Angebot an Schweizer Regierungsstipendien. Das Angebot an Industrieländer ist in der Regel von der Gewährung des Gegenrechtes abhängig. Für Entwicklungsländer entfällt diese Bedingung. Die Bundes-Exzellenz-Stipendien werden nur an Personen vergeben, welche die hohen Anforderungen vollumfänglich erfüllen und sich im Wettbewerb durchsetzen.

Verfahren der Für die internationalen Mobilitäts- und Kooperationsprogramme Beitragsgewährung in der Bildung stützt sich die Bemessung der Betriebsmittel an die

nationale Agentur auf Erfahrungswerten der bisherigen Betriebsjahre. Deren Berichterstattung über die international ausgerichteten Massnahmen wird durch das SBFI regelmässig auf deren Rechtmässigkeit und Effizienz geprüft. Auch die weiteren Massnahmen werden zielgerichtet, aufgrund klar definierter Pflichten und Ziele, zugesprochen und überprüft.