Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
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bei notwendigen Investitionen führen. Durch Beiträge an gemeinsame Infrastruktureinrichtungen, die nicht zweckmässigerweise von den Hochschulen selber realisiert werden können, werden aus gesamtschweizerischer Perspektive Effizienzgewinne erreicht. Die Projekte müssen auf nationaler Ebene koordiniert werden und einen klaren Mehrwert und Synergieeffekte ausweisen.
Materielle und finanzielle Grundbeiträge: Materiell steuert der Bund in erster Linie indirekt Steuerung über den Verteilschlüssel der Grundbeiträge. Sie werden nur gewährt, wenn die Institutionen über eine periodisch zu erneuernde institutionelle Akkreditierung des Schweizerischen Akkreditierungsrates verfügen.
Projektgebundene Beiträge: Der Bund präsidiert die SHK, welche die Projektauswahl vornimmt und die Finanzierung der einzelnen Projekte beschliesst. Die Beitragsempfänger erstatten dem Bund jährlich Bericht über die Zielerfüllung gemäss Leistungsauftrag und die Verwendung der finanziellen Mittel.
Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge: Jedes Bauvorhaben wird gemäss HFKG, V-HFKG und der entsprechenden Departementsverordnung beurteilt und auf Qualität und Kosten geprüft. Nach Fertigstellung und Bezug der Bauten wird eine Prüfung von Ausführung und Nutzung vorgenommen. Die Methode der Flächenkostenpauschalierung ermöglicht eine effiziente Prüfung der Vorhaben auf ihre Kosten und Wirtschaftlichkeit hin und wirkt sich positiv auf die Effektivität aus. Gesuche um Beiträge für gemeinsame Infrastruktureinrichtungen werden durch den Bund evaluiert und gegebenenfalls bewilligt.
Verfahren der Grundbeiträge: Das Verfahren für die Berechnung der Grundbei-Beitragsgewährung träge basiert auf den Referenzkosten. Vom Gesamtbetrag der Referenzkosten, der von der Schweizerischen Hochschul-
konferenz festgelegt wird, beträgt der Bundesbeitrag nach
Art. 50 HFKG 20 Prozent (kantonale Universitäten) bzw.
30 Prozent (kantonale Fachhochschulen). Die Beiträge des Bundes gelten während einer BFI-Periode als stark gebunden. Die
Kantone können jedoch weiterhin frei ihre Beiträge festlegen.
Projektgebundene Beiträge werden für Aufgaben von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung ausgerichtet. Da sich die beteiligten Institutionen in der Regel im gleichen Umfang wie der Bund beteiligen, kann sichergestellt werden, dass die Aufgabe einem wirklichen Bedürfnis entspricht.
Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge: Durch die Flächenkostenpauschalierung ist das Verfahren effektiv, effizient und kostensparend. Beiträge an gemeinsame Infrastruktureinrichtungen werden durch Leistungsvereinbarungen gewährt. Die Auswahl der Projekte richtet sich nach der entsprechenden Prioritätenordnung des WBF.
Gemäss einer Prüfung der EFK (21320) gibt es Anzeichen, dass die Wirksamkeit der Bauinvestitionsbeiträge als Förderinstrument gering sei, und dass es ein Risiko von Mitnahmeeffekten gäbe. Das SBFI hat hierzu 2023 eine vertiefte Evaluation in Auftrag gegeben und die Gesuchformulare angepasst, um potenzielle Mitnahmeeffekte identifizieren zu können.