Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
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strategischen Ziele für die Innosuisse fest und überprüft die Zielerreichung in seiner jährlichen Berichterstattung.
Verfahren der Innosuisse erlässt Verfügungen oder schliesst Subventionsverträge Beitragsgewährung ab. Das Verfahren ist in der Beitragsverordnung Innosuisse festge-
legt. Die Umsetzungspartner beteiligen sich durch Eigenleistungen im Umfang von 40-60 Prozent an den direkten Gesamtprojektkosten. Dadurch ist ihr Interesse an der Verwertung der Projektresultate sichergestellt.
9 Bundesbeschluss über die Unterstützung des Bundes für den Schweizerischen Innovationspark («Switzerland Innovation») in den Jahren 2025–2028
Bedeutung für die vom Die Finanzierung der Betriebskosten der Stiftung Switzerland Bund angestrebten Ziele Innovation ist notwendig, um den Weiterbetrieb des Schweizeri-
schen Innovationsparks zu gewährleisten. Die Stiftung koordiniert die Standortträger, ihr obliegt die Qualitätssicherung und sie unterstützt die Vermarktung des Parks. Auch übernimmt sie Aufgaben, die der Bund sonst selbst leisten müsste (Genehmigungsverfahren und Controlling bei den Bundesbürgschaften;
Prüfverfahren bei Erweiterungen des Netzwerks). Indirekt trägt die Stiftung dazu bei, dass an den Standorten ein reger Wissensaustausch stattfindet zwischen etablierten Forschungseinrichtungen (ETH, PSI etc.) und innovativen jungen Firmen. Übergeordnet ist es ein Beitrag dazu, dass der Innovationsstandort Schweiz weiterhin attraktiv bleibt für die Ansiedlung von Forschungsakteuren und innovativen Firmen aus dem In- und Ausland. Auch die Unterstützung des Innovationsparks durch den Bund mittels Bundesbürgschaften an die Netzwerkstandorte, durch welche sie zu günstigeren Konditionen in Infrastrukturen investieren können, trägt dazu bei, dass sich der Innovationspark innerhalb der Innovationslandschaft Schweiz weiterentwickeln kann und attraktiv bleibt.
Materielle und finanzielle Das Rechtsverhältnis zwischen dem Bund und der Stiftung sowie Steuerung die Anschlussverträge sind im öffentlich-rechtlichen Vertrag zwi-
schen dem Schweizerischen Bundesrat und der Stiftung
«Switzerland Innovation» über den Innovationspark geregelt. Das SBFI vereinbart die zu erbringenden Leistungen und die entsprechenden Zielwerte alle vier Jahre in einer Leistungsvereinbarung mit der Stiftung. Die Steuerung erfolgt entsprechend über die Leistungsvereinbarung und über den von Switzerland Innovation jährlich einzureichenden Bericht.
Verfahren der Gestützt auf die Leistungsvereinbarung erlässt das SBFI eine jähr-Beitragsgewährung liche Verfügung (auf Basis des von der Stiftung Switzerland Inno-
vation eingereichten jährlichen Budgets).
10 Bundesbeschluss über die Finanzierung für Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung in den Jahren 2025–2028
Bedeutung für die vom Durch die Beteiligung an der Grundfinanzierung von ausseruni-Bund angestrebten Ziele versitären Forschungsinstitutionen, Forschungsinfrastrukturen und
Technologiekompetenzzentren werden hochstehende Forschung, für die an den schweizerischen Hochschulen keine geeignete Forschungsmöglichkeit besteht, und der Wissens- und Technologietransfer (WTT) gefördert. Der Bundesbeitrag ist subsidiär und kann maximal 50 % des Betriebsaufwands betragen. Eine substanzielle Reduktion des Bundesbeitrags hätte zur Folge, dass weniger Forschungseinrichtungen unterstützt und keine neuen Einrichtungen unterstützt werden könnten oder dass der prozentuale Anteil der Unterstützung reduziert werden müsste.