Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
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Im Bereich der Talentförderung und der institutionellen internationalen Kooperation werden die verfügbaren Mittel in Form von freiwilligen Beiträgen an internationale Organisationen oder an Dritte für Zusammenarbeitsprojekte im Bildungsbereich alloziert. Gremien wie wissenschaftliche Beiräte und Aufsichtsräte stellen sicher, dass die Qualität gesichert ist und der Mitteleinsatz zielkonform, effektiv und effizient erfolgt. Die Jahresberichte der geförderten Akteure werden von externen Revisoren gemäss den für Buchprüfungen geltenden gesetzlichen Bestimmungen überprüft.
Es ist Aufgabe der Eidgenössischen Stipendienkommission (ESKAS) zusammen mit den diplomatischen Vertretungen der Schweiz im Ausland die Bewerbungen für Bundes-Exzellenz-Stipendien zu sichten, eingehend zu prüfen und qualitativ zu beurteilen. Die Vergabe durch ESKAS erfolgt kompetitiv im Rahmen des Angebots der Schweizer Regierungsstipendien an Bewerberinnen und Bewerber aus 183 Ländern weltweit.
7 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Institutionen der Forschungs-
förderung in den Jahren 2025–2028
Bedeutung für die vom Gesamtschweizerische Forschungsförderung ist eine Aufgabe des Bund angestrebten Ziele Bundes. Die Kantone beteiligen sich aber namentlich via Betrieb
der kantonalen Hochschulen sowie durch spezifische Leistungen (Infrastruktur und Milizsystem) im Förderbereich des Akademieverbunds. Eine substanzielle Reduktion der Bundesbeiträge würde zu einer deutlichen Schwächung der dem Wettbewerbsprinzip verpflichteten Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes führen. Dies hätte wiederum negative Auswirkungen auf die internationale Position der Schweizer Forschung. Zudem wäre mit einem Verlust der Expertisenfunktion und der Sistierung von langfristig angelegten Projekten im Akademiebereich zu rechnen.
Materielle und finanzielle Gestützt auf die Mehrjahresprogramme werden mit dem SNF und Steuerung dem Akademieverbund je eine Leistungsvereinbarung abgeschlos-
sen, in der die Ziele, Massnahmen sowie die Verteilung der Mittel geregelt werden.
Verfahren der Die Leistungsvereinbarungen nennen die Ziele und Massnahmen. Beitragsgewährung Gestützt auf interne Controllingprozesse erstatten der SNF und der
Akademieverbund dem SBFI jährlich Bericht über die Zielerreichung. Allfällige Abweichungen und Korrekturmassnahmen werden an den jährlichen Controllinggesprächen erörtert oder vereinbart.
8 Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeiten der Innosuisse in den Jahren 2025–2028
Bedeutung für die vom Innosuisse unterstützt als selbständige öffentlich-rechtliche An-Bund angestrebten Ziele stalt des Bundes die wissenschaftsbasierte Innovation über Koope-
rationsprojekte zwischen Forschungs- und Wirtschafts- respektive Umsetzungspartnern (v.a. KMU), die Gründung und den Aufbau von Unternehmen mit hohem Innovationspotenzial sowie die Stärkung von Netzwerken im Wissens- und Technologietransfer.
Diese Aufgaben stärken die Schweiz als Wissensgesellschaft sowie die Innovationsfähigkeit der Schweiz. Eine substanzielle Reduktion der Bundesbeiträge könnte für die KMU zu einer Schwächung ihrer Innovationskraft führen.
Materielle und finanzielle Die Innosuisse vergibt die verfügbaren finanziellen Mittel nach Steuerung klar definierten Kriterien und prüft die Anträge durch Expertisen
des Innovationsrats. Der Bundesrat setzt für jeweils vier Jahre die