Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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Finanzierung nach dem Hochschulförderungs- und «%ASFF_YYYY_ID» -koordinationsgesetz in den Jahren 2025–2028. BB

Art. 4 Projektgebundene Beiträge

1 Für projektgebundene Beiträge nach Artikel 59 HFKG wird ein Verpflichtungskredit von 130,0 Millionen Franken bewilligt.

2 Vom Verpflichtungskredit nach Absatz 1 dürfen zur Förderung der Ausbildungsabschlüsse in Pflege an den kantonalen Fachhochschulen höchstens 16 Millionen Franken eingesetzt werden.

3 Die einzelnen Verpflichtungen dürfen bis zum 31. Dezember 2028 eingegangen werden.

Art. 5 Teuerungsannahmen

Den Zahlungsrahmen und Verpflichtungskrediten liegen der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Dezember 202x (xxx,x Punkte; Dez. 20xx = 100 Punkte) sowie die folgenden Teuerungsannahmen zugrunde:

a. 2025: + x,x Prozent;

b. 2026: + x,x Prozent;

c. 2027: + x,x Prozent;

d. 2028: + x,x Prozent.

Art. 6 Referendum

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.