Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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Vorlage 7

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Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 2025–2028

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1

und auf Artikel 36 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 20122 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG),

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …3,

beschliesst:

Art. 1 Zahlungsrahmen

Für die Jahre 2025–2028 wird für die folgenden Forschungsförderungsaktivitäten ein Zahlungsrahmen von 5270,5 Millionen Franken bewilligt:

a. für die Aktivitäten des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung nach Artikel 10 Absätze 2, 4 und 6 FIFG;

b. für die Aktivitäten der Akademien der Wissenschaften Schweiz nach Artikel 11 Absätze 2, 4, 5 und 6 FIFG;

c. für die Aktivitäten nach Artikel 41 Absatz 5 FIFG.

Art. 2 Begrenzungen des Mitteleinsatzes

1 Aus dem Zahlungsrahmen nach Artikel 1 können höchstens eingesetzt werden:

a. 234,5 Millionen Franken für die nationalen Forschungsschwerpunkte;

b. 70,0 Millionen Franken für nationale Forschungsprogramme;

c. 50,0 Millionen Franken für die «Förderung von bi- und multilateralen Forschungskooperationen»;

d. 83,2 Millionen Franken für die «Swiss Quantum Initiative»;

SR ..........

1SR 101

2 SR 420.1

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