Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten
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Vorlage 7
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Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung der Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 2025–2028
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1
und auf Artikel 36 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 20122 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG),
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …3,
beschliesst:
Art. 1 Zahlungsrahmen
Für die Jahre 2025–2028 wird für die folgenden Forschungsförderungsaktivitäten ein Zahlungsrahmen von 5270,5 Millionen Franken bewilligt:
a. für die Aktivitäten des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung nach Artikel 10 Absätze 2, 4 und 6 FIFG;
b. für die Aktivitäten der Akademien der Wissenschaften Schweiz nach Artikel 11 Absätze 2, 4, 5 und 6 FIFG;
c. für die Aktivitäten nach Artikel 41 Absatz 5 FIFG.
Art. 2 Begrenzungen des Mitteleinsatzes
1 Aus dem Zahlungsrahmen nach Artikel 1 können höchstens eingesetzt werden:
a. 234,5 Millionen Franken für die nationalen Forschungsschwerpunkte;
b. 70,0 Millionen Franken für nationale Forschungsprogramme;
c. 50,0 Millionen Franken für die «Förderung von bi- und multilateralen Forschungskooperationen»;
d. 83,2 Millionen Franken für die «Swiss Quantum Initiative»;
SR ..........
1SR 101
2 SR 420.1
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