Vernehmlassungsvorlagen und erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/9: Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft 25–28) · 214 Seiten

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sie Wissen mehren und Ausbildungen für die Teilhabe am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben bereitstellen, die Entwicklung einer Wissensgesellschaft fördern, zu technologischen und sozialen Innovationen beitragen und globale Herausforderungen, wie Digitalisierung, nachhaltige Entwicklung oder Chancengerechtigkeit, antizipieren und zu ihrer Bewältigung beitragen. Zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren zählen die von der Politik geschaffenen günstigen Rahmenbedingungen, die Autonomie der Institutionen und die Freiheit von Lehre und Forschung, die ausgeprägte Internationalität sowie die starke Verankerung in Gesellschaft und Wirtschaft.

Gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination von Bund und Kantonen

Gestützt auf Artikel 36 des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes vom 30. September 2011 (HFKG)101 legt der Bund zusammen mit den Kantonen im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) eine gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination und eine Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen fest. Beide Elemente stellen für den Bund die Basis für die vorliegende BFI-Botschaft 2025–2028 dar, für die Kantone bilden sie eine gemeinsame Grundlage für ihre jeweiligen Hochschulträgerstrategien. In Kontext dieses Prozesses hat der Hochschulrat der SHK am 17. November 2022 und am 23. Februar 2023 auf Antrag von swissuniversities102 für die BFI-Periode 2025–2028 thematische Schwerpunkte beschlossen und priorisiert, sowie besonders kostenintensive und weitere prioritäre Bereiche im Hinblick auf eine Aufgabenteilung festgelegt.

Ziele

Der Bundesrat unterstützt die vom Hochschulrat festgelegten thematischen Schwerpunkte und ihre Priorisierung. Sie dienen im Ergebnis dem Zweck des HFKG, die Weiterentwicklung eines wettbewerbsfähigen und koordinierten Hochschulraums von hoher Qualität zu gewährleisten (Art. 1 Abs. 1 HFKG). Übergeordnete Ziele sind die Erhaltung der Qualität in Lehre, Forschung und Innovation, deren Integration in das soziale und wirtschaftliche Gefüge der Schweiz sowie die umfassende Verbreitung des generierten Wissens. Die genannten thematischen Schwerpunkte, in denen spezifische Massnahmen vorgesehen sind, sind die Folgenden:

- Entwicklung durch Profilierung der Hochschultypen, Flexibilisierung der Ange-

bote und Förderung der Interdisziplinarität

- Sicherstellung der Exzellenz im internationalen Kontext

- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Linderung des Fachkräfteman-

gels und Verminderung von Studienabbrüchen (vgl. Ziff. 1.3.2 gemeinsame bildungspolitische Ziele Bund–Kantone: Ziel 5)

- Chancengerechtigkeit, Diversität und Inklusion

- Wissenschaftliche Freiheit und Integrität im Dienst der Gesellschaft

- Digitaler Wandel

- Open Science

101 SR 414.20

102 Abrufbar unter: www.swissuniversities.ch > Themen > Hochschulpolitik > Strategisch und Planung > Gesamtschweizerische Hochschulpolitische Koordination 2025–2028